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Erneuerung der ALV-Systeme erfordert Betriebsunterbruch über Jahreswechsel 2025/26

Am 6. Januar 2026 führt das SECO das neue Auszahlungssystem ASAL 2.0 für die Arbeitslosenentschädigung ein und legt damit die Grundlage für einen modernen, sicheren und langfristig leistungsfähigen Vollzug der Arbeitslosenversicherung (ALV). Damit die Migration der Daten und Systeme einwandfrei erfolgen kann, ist ein einmaliger koordinierter Betriebsunterbruch erforderlich: Vom 19. Dezember 2025 mittags bis 6. Januar 2026 morgens stehen die Systeme von Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und Arbeitslosenkassen sowie Job-Room (für Stellensuchende, Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler) nicht zur Verfügung. In dieser Zeit können die Arbeitslosenkassen keine Zahlungen vornehmen und die Dienstleistungen der RAV sind auf vom System unabhängige Beratungen beschränkt. 

Das SECO hat die Versicherten bereits im Oktober frühzeitig schriftlich über den Betriebsunterbruch informiert. Die Stellensuchenden wurden gebeten, ihre Unterlagen – insbesondere das Formular «Angaben der versicherten Person» (AvP) – ausnahmsweise bereits ab dem 4. Dezember und vor dem 19. Dezember 2025 einzureichen, damit die Arbeitslosenkassen möglichst alle Zahlungen für den Monat Dezember vor dem 22. Dezember 2025 auslösen können. Der Betriebsunterbruch wird auch in den Beratungsgesprächen der RAV thematisiert und die Arbeitslosenkassen informieren zusätzlich jene Stellensuchenden, deren Anspruch noch in Abklärung ist. Die Auszahlung der Leistungen der ALV erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats. Diese Frist wird auch während des Betriebsunterbruchs sichergestellt.

Sämtliche für die Versicherten relevanten Informationen zum Betriebsunterbruch sind auf der Webseite Betriebsunterbruch aufgrund Einführung ASAL 2.0 publiziert. 

Grundsätzlich werden keine Auswirkungen auf die Sozialhilfe erwartet. Die SKOS steht im direkten Kontakt mit dem SECO, damit auf allfällige Probleme zeitnah reagiert werden kann.

Website Seco…

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