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Interinstitutionelle Zusammenarbeit: Unterlagen für die Praxis

Die Interinstutionelle Zusammenarbeit (IIZ) ist eine vom Bundesrat ins Leben gerufene nationale Partnerin, mit dem Ziel Eingliederungschancen von Personen in den regulären Arbeitsmarkt zu verbessern und die verschiedenen Systeme optimal aufeinander abzustimmen. Sie arbeitet mit verschiedenen Institutionen wie Arbeitslosenversicherung, Ausländerintegration, Berufsbildung, Invalidenversicherung und Sozialhilfe zusammen.  

Für die Sozialhilfe wertvoll ist hierbei die Übersicht zu den sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen. Sie schafft Klarheit, wer wenn welchen Rechtsanspruch hat. Die Fachpersonen können so auf aufwändige Abklärungen verzichten und Leistungen bei den Sozialversicherungen rechtzeitig geltend machen. Die Übersicht trägt dem Subsidiaritätsprinzip der Sozialhilfe Rechnung. 

Weitere nützliche Informationen auf der IIZ Webseite: