Tätigkeitsbericht des Geschäftsführers

Arbeitsintegration mit der Brechstange wird nicht funktionieren
Berufliche und soziale Integration sind zusammen mit der Existenzsicherung die zentralen Aufgaben der Sozialhilfe. Mit den sinkenden Fallzahlen wurde insbesondere auch die Anzahl jener Menschen kleiner, die innerhalb der Sozialhilfe die wichtigste Zielgruppe der Arbeitsintegration ist: die Erwerblosen. Innerhalb von 6 Jahren weist die Sozialhilfestatistik einen Rückgang von 73 000 auf 42 000 Personen aus. Die Anbieter von Arbeitsintegrationsprogrammen spüren diesen Rückgang stark. Die Teilnehmenden kommen heute mit anderen, meist komplexeren Problemlagen in ihre Programme. Soziale und berufliche Integration müssen enger miteinander verknüpft werden. Die Frage, wie Personen mit eingeschränkter Arbeitsmarktfähigkeit eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt finden können, wird wichtiger.
In der politischen Diskussion wurde das Thema der Arbeitsmarktintegration auf einer anderen Ebene geführt: vor allem im Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern. Der Bundesrat hatte Ende 2023 das Ziel gesetzt, dass 40 Prozent aller Personen mit Status S bis Ende 2024 eine Arbeitsstelle haben sollen. RAV und Sozialhilfe sollten dafür viel enger zusammenarbeiten und dadurch schneller integrieren. Nach den Sommerferien 2024 präsentierte eine Gruppe von Experten Sparvorschläge, die unter anderem die Kürzung der Globalpauschalen des Bundes an die Kantone für die Existenzsicherung von Geflüchteten vorsieht. Bereits im Jahr 2028 sollen so fast 700 Millionen gespart werden. Damit soll gemäss Bericht «der Anreiz der Kantone für eine rasche Integration in den Arbeitsmarkt erhöht werden».
40-Prozent-Ziel verfehlt
Während des ganzen Jahres wurden auf nationaler und kantonaler Ebene Konzepte verabschiedet und Impulstagungen durchgeführt, neue Programme lanciert und die Anzahl Sprachkurse verdoppelt. Das 40-Prozent-Ziel für Personen mit Status S wurde dennoch klar verfehlt.
Für die Fachleute der Integration und der Sozialhilfe kommt dieses Resultat nicht überraschend. Viele der Ideen, die während des Jahres diskutiert, intensiviert oder neu lanciert wurden, sind nicht neu. Im Rahmen der Interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitsmarktbehörden, Sozialhilfe, Integration, Bildung, IV und SUVA seit vielen Jahren zusammen mit dem Ziel einer besseren Arbeitsmarkt- und Ausbildungsintegration sowie der frühzeitigen Identifikation gesundheitlicher Problemstellungen.
Bekannte Pilotprojekte wie die Anfang 2010-er Jahre lancierte «Pforte Aargau» oder der «Pôle Insertion +» in Fribourg, aber auch die seit 5 Jahren laufende Integrationsagenda haben viel Erfahrungswissen geliefert. Die Herausforderungen, die es bei der Arbeitsintegration und insbesondere der Zusammenarbeit von verschiedenen Systemen zu bewältigen gilt, sind bekannt. Die bestehenden Systemgrenzen verhindern oft ein engeres interinstitutionelles Zusammenarbeiten. Aber es gibt auch Chancen und offene Türen, vor allem dort, wo sich engagierte Mitarbeitende auf allen Seiten auf gemeinsame Ziele einigen und Hürden aus dem Weg räumen.
Die vom Bund festgelegten, ambitionierten Ziele im Bereich der Arbeitsintegration, bieten die Chance, der zuweilen etwas eingeschlafenen interinstitutionelle Zusammenarbeit neuen Schwung zu geben. Sie können auch den Entwicklungen in der Integrationsagenda weiteren Schub verleihen. Die Evaluationen der Integrationsagenda Schweiz zeigen einen stetigen Anstieg der Erwerbsquoten bei Geflüchteten.
Integration braucht Zeit
Wenn aber versucht wird, Arbeitsintegration mit der Brechstange zu erzwingen, werden die Beteiligten erst recht scheitern. Sich in einer neuen Kultur zurecht zu finden, die Sprache zu erlernen und Anschluss im Arbeitsmarkt zu finden, braucht Zeit. Bei den meisten mehr als 4 Jahre. Ebenso braucht es Zeit und Ausdauer, eine Stelle zu finden, wenn gesundheitliche Probleme zu einem Jobverlust geführt haben. Die Integrationsagenda von Bund und Kantonen, die Weiterbildungsoffensive der SKOS und die vielfältigen Massnahmen der Sozial- und Integrationsbehörden im ganzen Land zeigen in die richtige Richtung. Damit dieser Weg weiter beschritten werden kann, braucht es das gemeinsame Commitment und die gemeinsame Finanzierung durch Bund und Kantone.
Markus Kaufmann, SKOS-Geschäftsführer
