aktuelle SKOS Richtlinien

Bericht des Geschäftsführers

Mit dem Ausbruch des Ukrainekriegs änderten sich in vielen Sozialdiensten schlagartig die  Prioritäten. In den ersten Wochen stand die Unterbringung der Flüchtlinge in kantonalen und städtischen Strukturen und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit den zahlreichen Gastfamilien im Zentrum. Wie die SKOS darauf reagiert hat lesen Sie im Schwerpunkt zur Asylsozialhilfe. 

Als Auswirkung des Ukrainekriegs stieg die Teuerung in der Schweiz zum ersten Mal seit mehr als einem Jahrzehnt stark an und überschritt im Sommer die drei Prozentgrenze. Kostensteigerung trifft Personen in der Sozialhilfe unmittelbar, weil sie über keine finanziellen Reserven verfügen. Insbesondere der Energiebereich, also Gas, Heizöl und Strom wurde sehr teuer. Die SKOS publizierte im September ein Merkblatt, in welchen sie Empfehlungen für höhere Mietnebenkosten und Stromtarife machte. Weil die Stromkosten im Jahr 2023 von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren können, entwickelt die SKOS einen Rechner, der die Sozialdienste bei der Auszahlung von situationsbedingten Leistungen bei erhöhten Stromkosten unterstützt. Die Anwendung dieses Rechners wurde im Rahmen eines Webinars erklärt. Im Bereich des Grundbedarfs empfahl die SKOS eine Erhöhung in der gleichen Höhe wie in der AHV und IV, also um 2,5 Prozent. Wegen der hohen Teuerung schlugen SODK und SKOS die Anpassung auf Anfang 2023 vor. Die überwiegende Mehrheit von 22 Kantonen ist dieser Empfehlung gefolgt.

Bei der im Jahr 2018 von der SKOS und dem SVEB lancierten Weiterbildungsoffensive wurde die erste Phase abgeschlossen. Die beteiligten Sozialdienste haben in dieser Zeit Strukturen aufgebaut, die eine gezielte Beratung und Begleitung der Sozialhilfebeziehenden ermöglichen. Entstanden sind beispielsweise eine Zusammenarbeit mit dem Kanton Luzern zur Abgabe von Bildungsgutscheinen in Luzern und ein Lernloft in Eschlikon (TG). Der Evaluationsbericht der ersten Projektphase wurde im September publiziert. Die Weiterbildungsoffensive soll weitergeführt und ausgeweitet werden auf bis zu 40 Sozialdienste. Vorgesehen ist eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Bildungsbereich. Partnerin dabei ist die interkantonale Konferenz für Weiterbildung IKW. Allianzen entstanden auch mit Wirtschaftsverbänden, mit dem Ziel, in Zukunft niederschwellige branchenspezifische Bildungsangebote auszubauen.

In den 2010-er Jahren gab es im Ausländerrecht verschiedene Gesetzesanpassung, die dazu führen, dass rechtmässiger Sozialhilfebezug zum Entzug der Aufenthaltsbewilligung führen kann. Viele Mitglieder der SKOS stellen fest, dass damit der Nichtbezug von Sozialhilfe zugenommen hat. In der ZESO 2/22 veröffentlichten Nicholas Gaschet, Frédéric Richter und Yasmine Praz Dessimoz einen Grundsatzartikel mit dem Titel : «Die Sozialhilfe wird instrumentalisiert und das System der sozialen Sicherheit geschwächt». Sie kritisieren darin die Entwicklung der letzten Jahre und fordern einen Richtungswechsel. Die SKOS beteiligte sich im Rahmen der Charta Sozialhilfe Schweiz an einer Studie zum Nichtbezug und sprach sich in der Vernehmlassung zu einer Gesetzesvorlage zur Sozialhilfe für Drittstaatenangehörige gegen eine Verschärfung aus. Im Moment ist offen, ob diese Vorlage ins Parlament kommt. Ebenfalls unterstützt von der SKOS wird die parlamentarische Initiative Marti «Armut ist kein Verbrechen». Diese verlangt, dass Menschen, die sich seit mehr als 10 Jahren in der Schweiz aufhalten, die Aufenthaltsbewilligung wegen rechtmässigem Sozialhilfebezug nicht mehr verlieren können. Der Nationalrat stimmte dieser Initiative im September zu. 2023 ist der Ständerat am Zug.

Markus Kaufmann, Geschäftsführer

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Mittwoch, 08.05.2024, 08.30 bis 10.00 Uhr

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