SKOS Fallzahlen-Monitoring April 2023: Leicht fallender Trend
Im Mai 2020 lancierte die SKOS das Monitoring der Fallzahlen. Es zeigt den Trend in der Sozialhilfe zeitnah auf und ergänzt damit die Sozialhilfestatistik, die detaillierte Zahlen liefert aber mit einer Verzögerung von bis zu 2 Jahren publiziert wird.
Gestartet wurde das Fallzahlenmonitoring, um die kurzfristigen Auswirkungen der Covid-Pandemie auf die Sozialhilfe zu überwachen. Nach Beendigung der Unterstützungsmassnahmen des Bundes sind mittel- und langfristige Folgen der Pandemie auf die Sozialhilfe zu erwarten. Zudem haben neue Krisen wie der Krieg Russlands gegen die Ukraine Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Sozialwerke. Deshalb wird das Fallzahlenmonitoring bis mindestens Ende 2023 weitergeführt.
Aktuelle Situation (Stand Ende April 2023)
Gesamtschweizerisch liegen die Fallzahlen Ende April 2023 weiterhin unter dem Niveau des Durchschnittsmonats 2019 bei 93,9 Prozentpunkten (PP): Gegenüber dem Vormonat beträgt die Senkung 0,4 PP. Die Differenz bezieht sich auf den bereinigten Vormonats-Wert.
In der Romandie liegen die Fallzahlen +0,2 PP über dem Durchschnittsmonat 2019. In den anderen Regionen liegen die Fallzahlen unter dem Durchschnittsmonat 2019: In der Zentralschweiz 0,5 PP, in der Nordwestschweiz 11,1 PP, in der Ostschweiz 9,7 PP und im Tessin 7,9 PP.
Die Fallzahlen sind entgegen den Befürchtungen während der Pandemie nicht gestiegen und liegen seit Sommer 2021 unter dem Durchschnitt 2019. Den Grund dafür sieht die SKOS in den vorgelagerten Sozialwerken (Taggelder ALV, Kurzarbeit, Corona-Erwerbsersatz), die während der Krise ausgebaut wurden, und in der positiven wirtschaftlichen Entwicklung. Zudem wird eine Zunahme beim Nichtbezug von Sozialhilfe vermutet. Mögliche Gründe dafür sind die verschärften ausländerrechtlichen Bestimmungen, die Stigmatisierung von Sozialhilfebeziehenden und die Verpflichtung zur Rückerstattung, die in einigen Kantonen weitergeht als in den SKOS-Richtlinien empfohlen.
Methode
Das Fallzahlenmonitoring beruht auf Daten aus den bestehenden Reportings der Sozialdienste. Diese Reportings sind vergleichbar, stützen sich aber nicht immer auf die gleichen Definitionen ab. Die Übereinstimmung mit den Definitionen des BFS kann nicht gewährleistet werden. Es beteiligen sich kantonale, regionale und kommunale Sozialdienste aus der ganzen Schweiz. Es sind alle Landesteile sowie städtische und ländliche Regionen vertreten. Die Repräsentativität im wissenschaftlichen Sinn ist eingeschränkt, da auf eine zufällige Auswahl der Sozialdienste verzichtet wurde. Insgesamt repräsentieren die Teilnehmenden 54 % der Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz. Folgende Sozialdienste nehmen am Monitoring teil:
Die beteiligten kantonalen, regionalen und kommunalen Sozialdienste sind aus der ganzen Schweiz. Es sind alle Landesteile sowie städtische und ländliche Regionen vertreten. Die Repräsentativität im wissenschaftlichen Sinn ist eingeschränkt, da auf eine zufällige Auswahl der Sozialdienste verzichtet wurde. Insgesamt repräsentieren die Teilnehmenden 58 Prozent der Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz. Folgende Sozialdienste nehmen am Monitoring teil:
- Ostschweiz: Gemeinde Herisau, Kanton Glarus, Stadt Chur, Stadt St. Gallen, Stadt Weinfelden, Stadt Winterthur, Stadt Zürich (repräsentieren 44,6 % der Sozialhilfebeziehenden der Ostschweiz)
- Nordwestschweiz: Gemeinde Klingnau, Gemeinde Seon, Gemeinde Reinach BL, Kanton Basel-Stadt (ohne Riehen), Stadt Bern, Stadt Biel, Stadt Olten (repräsentieren 29,6 % der Sozialhilfebeziehenden der Nordwestschweiz)
- Tessin: Kanton Tessin (repräsentiert 100 % der Sozialhilfebeziehenden des Kantons Tessin)
- Suisse romande: Kanton Genf, Kanton Neuenburg*, Kanton Waadt**, Region Murten (repräsentieren 82,8 % der Sozialhilfebeziehenden der Suisse romande). Die monatlichen Daten des Kantons Wallis liegen seit März 2020 vor. Sie werden wegen dem fehlenden Referenzwert 2019 nicht ins Monitoring einbezogen, dienen aber der Überprüfung des Trends in der Suisse romande.
- Zentralschweiz: Bezirk Küssnacht*, diverse Gemeinden des Kantons Zug (Baar, Burgergemeinden, Cham, Hünenberg, Menzingen, Oberägeri, Risch-Rotkreuz, Soziale Dienste Asyl Kanton Zug, Stadt Zug, Steinhausen, Unterägeri), Gemeinde Sarnen, Gemeinde Ingenbohl, Kanton Nidwalden, Stadt Luzern (repräsentieren 41,7 % der Sozialhilfebeziehenden der Zentralschweiz)
Es wird auf die aktiven Dossiers Bezug genommen (= Unterstützungseinheit mit Auszahlung von wirtschaftlicher Sozialhilfe im erfassten Monat).
Dossiers von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich (inkl. Schutzstatus S) sind in diesem Monitoring nicht miteinbezogen.
Die SKOS berechnet mit den Fallzahlen die Veränderungen in Form eines Index. Der Basiswert 100 entspricht dem Durchschnittsmonat des Jahres 2019. Es werden ein nationaler Index sowie ein Vergleichsindex für die fünf Landesteile erstellt (Ostschweiz mit Zürich, Nordwestschweiz, Tessin, Westschweiz und Zentralschweiz). Die Indizes werden gewichtet und berechnet aufgrund des Anteils Sozialhilfebeziehender (Sozialhilfestatistik 2019). Die Gewichtung erfolgt sowohl innerhalb eines Landesteils als auch für die ganze Schweiz.
Treffen Daten von einzelnen Sozialdiensten mit Verzögerung ein, werden die Anpassungen rückwirkend integriert und im Folgemonat publiziert.
* Daten für den Monat April 2023 noch nicht vorhanden.
** Technische Effekte von Zahlungen im März und April werden im Mai 2023 bereinigt. Aktuell wird der Durchschnitt der provisorischen Zahlen für die Monate März und April 2023 verwendet.