aktuelle SKOS Richtlinien

SKOS Fallzahlen-Monitoring Februar 2026: Steigender Trend

Seit Beginn der Coronakrise veröffentlicht die SKOS jeden Monat die Entwicklung der Fallzahlen in der Sozialhilfe. Das Fallzahlenmonitoring der SKOS mit 36 Meldestellen zeigt den Trend zeitnah auf. Die Sozialhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) mit einer Vollerhebung liefert die detaillierten Zahlen zu verschiedenen Kriterien (Kantone und Gemeinden, Altersgruppen, Erwerbsstatus, Aufenthaltskategorie etc.) mit zeitlicher Verzögerung am Ende des Folgejahres. Die beiden Statistiken ergänzen sich somit. Die Resultate des Fallzahlenmonitorings können aufgrund des rückwirkenden Vergleichs mit der Sozialhilfestatistik als aussagekräftig bezeichnet werden. Im Vergleich zu den Zahlen des BFS hat die SKOS die Fallzahlen in den Jahren 2020 (+0,47 Indexpunkte) und 2021 (+1,21 Indexpunkte) leicht überschätzt und in 2022 (-0,21 Indexpunkte) leicht unterschätzt. Im Jahr 2023 lagen die Zahlen der SKOS höher als die des BFS (+1,68 Indexpunkte), ebenso wie im Jahr 2024 (+0,25 Indexpunkte).

Die Genauigkeit ihres Fallzahlenmonitorings aufgrund dieser Vergleiche beziffert die SKOS auf +/- 2 Prozent. 

Die Modernisierung der Sozialhilfestatistik des BFS sieht ab 2026 eine erhöhte Aktualität der Informationen auf der Basis monatlicher Daten vor. Die SKOS wird ab Mitte 2026 die Daten des BFS verwenden für das monatliche Fallzahlenmonitoring. 

Aktuelle Situation (Stand Februar 2026)

Gesamtschweizerisch liegen die Fallzahlen Ende Februar 2026 weiterhin unter dem Niveau des Durchschnittsmonats 2019 bei 99,9 Prozentpunkten (PP): Im Vergleich zum bereinigten Vormonatswert stieg die Zahl der Fälle um 0,4 PP.

Im Vergleich zum Niveau des Durchschnittsmonats 2019 liegen die Fallzahlen in der Romandie um 19,2 PP (+1,4 PP im Vergleich zum Vormonat)* und in der Zentralschweiz um 9,5 PP (+0,5 PP im Vergleich zum Vormonat) höher. In den anderen Regionen liegen die Fallzahlen unter dem Durchschnittsmonat 2019: In der Nordwestschweiz 12,6 PP (+0,4 PP im Vergleich zum Vormonat), in der Ostschweiz 14,7 PP ( -0,9 PP im Vergleich zum Vormonat) und im Tessin 3,5 PP (-0,5 PP im Vergleich zum Vormonat).

Die Fallzahlen sanken zwischen 2017 und 2024 kontinuierlich. Den Grund dafür sieht die SKOS in der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und dem Arbeitskräftemangel in vielen Branchen. Zudem wird eine Zunahme beim Nichtbezug von Sozialhilfe vermutet. Mögliche Gründe dafür sind die verschärften ausländerrechtlichen Bestimmungen, die Stigmatisierung von Sozialhilfebeziehenden und die Verpflichtung zur Rückerstattung, die in einigen Kantonen weitergeht als in den SKOS-Richtlinien empfohlen.

Im Jahr 2024 betrug die Sozialhilfequote 2,9 Prozent. Für 2025 erwartet die SKOS einen leichten Anstieg der Fallzahlen um 4%, bedingt durch die unsichere Wirtschaftslage und steigende Arbeitslosenquote sowie durch den starken Anstieg im Kanton Genf.

Was die Kosten betrifft, rechnet die SKOS mit einem moderaten Anstieg der Sozialhilfeausgaben in den Jahren 2025 bis 2026. Grund dafür sind die steigenden Fallzahlen, steigende Mietzinse und Krankenkassenprämien, die Anpassung des Grundbedarfs auf 1061 anfangs 2025, sowie die allgemeine Teuerung. Dieser erwartete Anstieg folgt nach einem deutlichen Rückgang der Ausgaben von 9,2 Prozent im Jahre 2022 und einem leichten Anstieg von 0,6% im 2023 und um 2,5% im Jahr 2024. Im Jahr 2027 rechnet die SKOS mit einem deutlichen Anstieg der Kosten von über 10%. Grund dafür ist der Wegfall der Globalpauschalen des Bundes bei Personen mit Status S, die seit 2022 in der Schweiz sind sowie die gekürzte Auszahlungsdauer der Globalpauschale für Vorläufig Aufgenommene. Das eidg. Parlament hat diese Kürzung im Rahmen des Entlastungspakets 2027 beschlossen.

*Der Anstieg in der Suisse romande ist vor allem durch einen starken Anstieg im Kanton Genf bedingt ( +48,8 PP). Ohne Einbezug des Kantons Genf sind die Fallzahlen in der Suisse romande seit 2019 um 1,3 PP gesunken (das sind 20,5 Prozentpunkte weniger als der aktuell ausgewiesene Wert). Schweizweit liegen die Fallzahlen ohne Kanton Genf um 7,3 PP tiefer. 

Methode

Methode

Das Fallzahlenmonitoring beruht auf Daten aus den bestehenden Reportings der Sozialdienste. Diese Reportings sind vergleichbar, stützen sich aber nicht immer auf die gleichen Definitionen ab. Die Übereinstimmung mit den Definitionen des BFS kann nicht gewährleistet werden.

Es beteiligen sich kantonale, regionale und kommunale Sozialdienste aus der ganzen Schweiz. Es sind alle Landesteile sowie städtische und ländliche Regionen vertreten. Die Repräsentativität im wissenschaftlichen Sinn ist eingeschränkt, da auf eine zufällige Auswahl der Sozialdienste verzichtet wurde. Insgesamt repräsentieren die Teilnehmenden 54 % der Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz. Folgende Sozialdienste nehmen am Monitoring teil:

  • Ostschweiz: Gemeinde Herisau, Kanton Glarus, Stadt Chur, Stadt St. Gallen, Stadt Weinfelden, Stadt Winterthur, Stadt Zürich (repräsentieren 44,6 % der Sozialhilfebeziehenden der Ostschweiz)
  • Nordwestschweiz: Gemeinde Klingnau, Gemeinde Seon, Gemeinde Reinach BL*, Kanton Basel-Stadt (ohne Riehen), Stadt Bern, Stadt Biel*, Stadt Olten* (repräsentieren 29,6 % der Sozialhilfebeziehenden der Nordwestschweiz)
  • Tessin: Kanton Tessin (repräsentiert 100 % der Sozialhilfebeziehenden des Kantons Tessin)
  • Suisse romande: Kanton Genf**, Kanton Neuenburg, Kanton Waadt***, Region Murten* (repräsentieren 82,8 % der Sozialhilfebeziehenden der Suisse romande). Die monatlichen Daten des Kantons Wallis liegen seit März 2020 vor. Sie werden wegen dem fehlenden Referenzwert 2019 nicht ins Monitoring einbezogen, dienen aber der Überprüfung des Trends in der Suisse romande.
  • Zentralschweiz: Bezirk Küssnacht, diverse Gemeinden des Kantons Zug (Baar, Burgergemeinden, Cham, Hünenberg, Menzingen, Oberägeri, Risch-Rotkreuz, Soziale Dienste Asyl Kanton Zug, Stadt Zug, Steinhausen, Unterägeri), Gemeinde Sarnen*, Gemeinde Ingenbohl, Kanton Nidwalden*, Stadt Luzern (repräsentieren 41,7 % der Sozialhilfebeziehenden der Zentralschweiz) 

Es wird auf die aktiven Dossiers Bezug genommen (= Unterstützungseinheit mit Auszahlung von wirtschaftlicher Sozialhilfe im erfassten Monat).

Dossiers von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich (inkl. Schutzstatus S) sind in diesem Monitoring nicht mit einbezogen.  

Die SKOS berechnet mit den Fallzahlen die Veränderungen in Form eines Index. Der Basiswert 100 entspricht dem Durchschnittsmonat des Jahres 2019. Es werden ein nationaler Index sowie ein Vergleichsindex für die fünf Landesteile erstellt (Ostschweiz mit Zürich, Nordwestschweiz, Tessin, Westschweiz und Zentralschweiz). Die Indizes werden gewichtet und berechnet aufgrund des Anteils Sozialhilfebeziehender (Sozialhilfestatistik 2019). Die Gewichtung erfolgt sowohl innerhalb eines Landesteils als auch für die ganze Schweiz.

Treffen Daten von einzelnen Sozialdiensten mit Verzögerung ein, werden die Anpassungen rückwirkend integriert und im Folgemonat publiziert.

* Die Daten für Februar 2026 sind noch nicht verfügbar. Daher werden die Daten des Vormonats verwendet.

** Seit Januar 2025 ist das Hospice General für bestimmte Personen zuständig, die zuvor durch die Ergänzungsleistungsdienste betreut wurden,was einen deutlichen Anstieg ihres Index zur Folge hat.

*** Technische Effekte von Zahlungen im Januar und Februar 2026 werden im März 2026 bereinigt. Aktuell wird der Durchschnitt der provisorischen Zahlen für die Monate Januar und Februar 2026 verwendet.