aktuelle SKOS Richtlinien

Auswirkungen der Teuerung auf die Sozialhilfe

Nach mehr als einem Jahrzehnt mit stabilen Preisen steigen die Konsumentenpreise seit Anfang 2022 erstmals wieder deutlich an. Haushalte mit beschränkten Mitteln sind besonders von dieser Entwicklung betroffen. Dazu gehören Haushalte mit tiefen Einkommen ebenso wie Haushalte, die mit Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe unterstützt werden. Es gilt, die Kaufkraft dieser Haushalte angemessen abzusichern mit dem Ziel, Armut vorzubeugen und zu bekämpfen im Sinne der von Bund, Kantonen und Gemeinden getragenen nationalen Plattform gegen Armut.

SKOS Empfehlungen

Auswirkungen der Teuerung auf die Sozialhilfe

Merkblatt zur materiellen Grundsicherung
Stand Januar 2023

Die SKOS macht Empfehlungen zur Anpassung des Grundbedarfs, den Heiz- und Nebenkosten und macht Vorschläge im Umgang mit erhöhten Stromkosten.

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Berechnungstabelle Stromkosten

Rechner für SIL Stromkosten

Die SKOS stellt eine Exceltabelle zur Verfügung mit welcher die Stromkosten pro Haushalt individuell berechnet werden können. 

Basis sind die Strompreise der Gemeinden in der Schweiz

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Übersicht Strompreise pro Gemeinde

www.strompreis.elcom.admin.ch

Die Empfehlungen können unter folgenden Stichworten direkt nachgelesen werden:

Aktueller Stand der Teuerung (wird monatlich aktualisiert)

Aktueller Stand der Teuerung (wird monatlich aktualisiert)

Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) stieg im Februar 2024 im Vergleich zum Vormonat um 0,6 Prozent auf den Indexstand 107,1 (Referenzwert Dezember 2020 = 100). Gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat beträgt die Teuerung +1,2 Prozent. Für die Sozialhilfe ist der differenzierte Blick auf den SKOS-Warenkorb relevant: Der Index des SKOS-Warenkorbs lag im Februar 2024 bei 106,2 (Referenzwert Dezember 2020 = 100), 0,1 Prozent mehr als im Januar 2024. Gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat beträgt die geschätzte Warenkorbteuerung +2,3 Prozent. Angestiegen sind in diesem Warenkorb die Preise für Nahrungsmittel (Index 105,7) und für den öffentlichen Verkehr (103,5). Die Preise für Bekleidung und Schuhe hingegen sind stabil (100,3). Die Strompreise steigen 2024 im Mittel nochmals um 18 Prozent auf den Indexstand 153,5.

Methode: Die SKOS erstellt und aktualisiert auf ihrer Webseite monatlich eine Schätzung der Teuerung auf dem SKOS-Warenkorb auf der Basis der LIK-Daten und der Gewichtung aus den Studien des Büro BASS (2018) und des BFS (2015). Die SKOS verwendet den Begriff «geschätzt», weil die Gewichtung des Warenkorbs aufgrund der schmalen Datenbasis nicht regelmässig aktualisiert werden kann. Die Gewichtung des LIK hingegen wird jährlich aktualisiert. Für die längerfristige Betrachtung der Auswirkungen der Teuerung ist der Fokus auf den SKOS-Warenkorb deshalb nicht geeignet.

Empfehlungen für die Heiz- und Nebenkosten

Empfehlungen für die Heiz- und Nebenkosten

Markant ist der Preisanstieg weiterhin bei Heizöl (Index 161,2 im Februar 2024) und Gas (Index 170,3). Erdölprodukte sind nicht Teil des SKOS-Warenkorbs. Sie werden als Mietnebenkosten im Rahmen der materiellen Grundsicherung übernommen (vgl. SKOS-RL C 4.1). Die SKOS empfiehlt den Sozialhilfebehörden in der aktuellen Situation, die effektiven Mietnebenkosten zu übernehmen, auch wenn dadurch die Limiten für Nebenkosten überschritten werden. Dabei soll überprüft werden, ob die höheren Nebenkosten tatsächlich durch die Preissteigerung bei Erdölprodukten verursacht werden.

Bei unterstützten Haushalten, bei denen sich eine Ablösung von der Sozialhilfe abzeichnet, ist zu klären, ob hohe Nachzahlungen für Nebenkosten anstehen. Um einem Wiedereintritt in die Sozialhilfe vorzubeugen, kann als Alternative zu Nachzahlungen eine Erhöhung der Akontozahlungen in Betracht gezogen werden. Gemäss SKOS-RL C.2 Abs. 4 besteht zudem die Möglichkeit, mittels einmaliger SIL eine drohende oder vorübergehende Notlage abzuwenden. Dieses Instrument kann bei hohen Nebenkostenabrechnungen für bisher nicht unterstützte Haushalte in Betracht gezogen werden.

Empfehlung bei Preissteigerung auf unausweichlichen Positionen, z.B. Stromkosten

Empfehlung bei Preissteigerung auf unausweichlichen Positionen, z.B. Stromkosten

Wenn unterstützten Personen aufgrund von vorübergehenden Preissteigerungen auf unausweichlichen Positionen hohe Zusatzkosten entstehen, kann gemäss Empfehlung der SKOS nach einer Einzelfallprüfung die Übernahme dieser Kosten in Betracht gezogen werden. Diese Empfehlung lässt sich auf die Stromkosten anwenden.

Die für das Jahr 2024 gültigen Strompreise in den Gemeinden sind sehr unterschiedlich. Die Preisspanne liegt zwischen 10 und 50 Rappen.

Da die Unterschiede auch innerhalb eines Kantons auftreten, braucht es in jedem Fall eine Prüfung auf Gemeindeebene. Erhöhte Stromkosten liegen vor, wenn der im Grundbedarf vorgesehene Anteil von 4,7 Prozent die Kosten für den Durchschnittsverbrauch eines Haushaltes nicht deckt. Für diesen Fall empfiehlt die SKOS eine SIL für erhöhte Stromkosten. Generell wird erwartet, dass unterstützte Haushalte mit überdurchschnittlichem Stromverbrauch die nötigen Massnahmen zum Stromsparen ergreifen. Dies nach dem Grundsatz, wonach unterstützte Haushalte nicht bessergestellt werden sollen als nicht unterstützte Haushalte, die in sehr bescheidenen Verhältnissen leben. Verschiedene Modelle werden im Merkblatt «Auswirkungen der Teuerung auf die Sozialhilfe» erläutert. 

Anpassung des Grundbedarfs (GBL)

Anpassung des Grundbedarfs (GBL)

Die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt an die Teuerung erfolgt gemäss SKOS-Richtlinien im gleichen prozentualen Umfang wie die Teuerungsanpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, spätestens mit einem Jahr Verzögerung. Diese Koppelung an den Mischindex wurde 2010 eingeführt und hat sich seither bewährt.

Auf der Basis von Art. 33ter AHVG hat der Bundesrat am 12. Oktober 2022 entschieden, die AHV-Renten und den Grundbedarf bei den Ergänzungsleistungen per 1.1.2023 um 2,5 % zu erhöhen. Die SODK hat an ihrer Plenarversammlung am 11. November 2022 entschieden, den Kantonen die Erhöhung im gleichen Umfang auf 1031 Franken per 1.1.2023 zu empfehlen.

Der Bundesrat passt die Renten in der Regel alle zwei Jahre an. Eine jährliche Anpassung erfolgt, wenn die Jahresteuerung über 4 Prozent liegt. Dieser Wert wird für das Jahr 2023 deutlich unterschritten. Deshalb gibt es per 1.1.2024 weder eine Anpassung der AHV/IV-Renten noch des SKOS-Grundbedarfs. Drei Kantone mit einem Grundbedarf unter der SKOS-Empfehlung haben jedoch ihre Ansätze anfang 2024 erhöht: GE auf 1031 Franken, FR auf 1015 Franken und BE auf 1006 Franken. Somit haben 22 Kantone  die SKOS-Empfehlung übernommen, vier Kantone haben einen tieferen Ansatz.  

Forum SKOS und Städteinitiative 2024
Sozialarbeitende gewinnen und halten

Donnerstag, 18.04.2024, 13.30 bis 17.00 Uhr

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