Auswirkungen der Teuerung auf die Sozialhilfe
Nach mehr als einem Jahrzehnt mit stabilen Preisen steigen die Konsumentenpreise seit Anfang 2022 erstmals wieder deutlich an. Haushalte mit beschränkten Mitteln sind besonders von dieser Entwicklung betroffen. Dazu gehören Haushalte mit tiefen Einkommen ebenso wie Haushalte, die mit Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe unterstützt werden. Es gilt, die Kaufkraft dieser Haushalte angemessen abzusichern mit dem Ziel, Armut vorzubeugen und zu bekämpfen im Sinne der von Bund, Kantonen und Gemeinden getragenen nationalen Plattform gegen Armut.
SKOS Empfehlungen
Auswirkungen der Teuerung auf die Sozialhilfe
Merkblatt zur materiellen Grundsicherung
Stand Januar 2023
Die SKOS macht Empfehlungen zur Anpassung des Grundbedarfs, den Heiz- und Nebenkosten und macht Vorschläge im Umgang mit erhöhten Stromkosten.
hier herunterladenBerechnungstabelle Stromkosten
Rechner für SIL Stromkosten
Die SKOS stellt eine Exceltabelle zur Verfügung mit welcher die Stromkosten pro Haushalt individuell berechnet werden können.
Basis sind die Strompreise der Gemeinden in der Schweiz
hier herunterladenDie Empfehlungen können unter folgenden Stichworten direkt nachgelesen werden:
Aktueller Stand der Teuerung (wird monatlich aktualisiert)
Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) blieb im April 2023 im Vergleich zum Vormonat unverändert beim Indexstand 106,0 (Referenzwert Dezember 2020 = 100). Gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat beträgt die Teuerung +2,6 Prozent. Für die Sozialhilfe ist der differenzierte Blick auf den SKOS-Warenkorb relevant: Der Index des SKOS-Warenkorbs ist im April 2023 bei 104,5 (Referenzwert Dezember 2020 = 100), gleich wie im März 2023. Gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat beträgt die geschätzte Warenkorbteuerung +3,7 Prozent. Angestiegen sind in diesem Warenkorb die Preise für Nahrungsmittel (Index 104,9) und für Bekleidung und Schuhe (Index 105,6). Die Preise beim öffentlichen Verkehr (Index 100,2) sind aktuell stabil. In der aktuellen Teuerung enthalten sind die Preisaufschläge von 27 Prozent für Elektrizität ab 1.1.2023, wobei die Kosten für den Strom pro Gemeinde stark variieren (siehe Stromrechner oben).
Empfehlungen für die Heiz- und Nebenkosten
Markant ist der Preisanstieg weiterhin bei Heizöl (Index 160,2 im April 2023) und Gas (Index 183,1). Erdölprodukte sind nicht Teil des SKOS-Warenkorbs. Sie werden als Mietnebenkosten im Rahmen der materiellen Grundsicherung übernommen (vgl. SKOS-RL C 4.1). Die SKOS empfiehlt den Sozialhilfebehörden in der aktuellen Situation, die effektiven Mietnebenkosten zu übernehmen, auch wenn dadurch die Limiten für Nebenkosten überschritten werden. Dabei soll überprüft werden, ob die höheren Nebenkosten tatsächlich durch die Preissteigerung bei Erdölprodukten verursacht werden.
Bei unterstützten Haushalten, bei denen sich eine Ablösung von der Sozialhilfe abzeichnet, ist zu klären, ob hohe Nachzahlungen für Nebenkosten anstehen. Um einem Wiedereintritt in die Sozialhilfe vorzubeugen, kann als Alternative zu Nachzahlungen eine Erhöhung der Akontozahlungen in Betracht gezogen werden. Gemäss SKOS-RL C.2 Abs. 4 besteht zudem die Möglichkeit, mittels einmaliger SIL eine drohende oder vorübergehende Notlage abzuwenden. Dieses Instrument kann bei hohen Nebenkostenabrechnungen für bisher nicht unterstützte Haushalte in Betracht gezogen werden.
Empfehlung bei Preissteigerung auf unausweichlichen Positionen, z.B. Stromkosten
Wenn unterstützten Personen aufgrund von vorübergehenden Preissteigerungen auf unausweichlichen Positionen hohe Zusatzkosten entstehen, kann gemäss Empfehlung der SKOS nach einer Einzelfallprüfung die Übernahme dieser Kosten in Betracht gezogen werden. Diese Empfehlung lässt sich auf die Stromkosten anwenden.
Die für das Jahr 2023 gültigen Strompreise in den Gemeinden sind sehr unterschiedlich. Die Preisspanne liegt zwischen 8 und 70 Rappen (im Hilfsrechner wird als Beispiel Murten mit 42,63 Rp/kWh verwendet). Da die Unterschiede auch innerhalb eines Kantons auftreten, braucht es in jedem Fall eine Prüfung auf Gemeindeebene. Erhöhte Stromkosten liegen vor, wenn der im Grundbedarf vorgesehene Anteil von 4,7 Prozent die Kosten für den Durchschnittsverbrauch eines Haushaltes nicht deckt. Für diesen Fall empfiehlt die SKOS eine SIL für erhöhte Stromkosten. Generell wird erwartet, dass unterstützte Haushalte mit überdurchschnittlichem Stromverbrauch die nötigen Massnahmen zum Stromsparen ergreifen. Dies nach dem Grundsatz, wonach unterstützte Haushalte nicht bessergestellt werden sollen als nicht unterstützte Haushalte, die in sehr bescheidenen Verhältnissen leben. Verschiedene Modelle werden im Merkblatt «Auswirkungen der Teuerung auf die Sozialhilfe» erläutert.
Anpassung des Grundbedarfs (GBL)
Die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt an die Teuerung erfolgt gemäss SKOS-Richtlinien im gleichen prozentualen Umfang wie die Teuerungsanpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, spätestens mit einem Jahr Verzögerung. Diese Koppelung an den Mischindex wurde 2010 eingeführt und hat sich seither bewährt.
Auf der Basis von Art. 33ter AHVG hat der Bundesrat am 12. Oktober 2022 entschieden, die AHV-Renten und den Grundbedarf bei den Ergänzungsleistungen per 1.1.2023 um 2,5 % zu erhöhen. Die SODK hat an ihrer Plenarversammlung am 11. November 2022 entschieden, den Kantonen die Erhöhung im gleichen Umfang auf 1031 Franken per 1.1.2023 zu empfehlen.
22 Kantone haben diese Empfehlungen voll oder sinngemäss übernommen, vier Kantone haben eine oder mehrere Anpassungen des Grundbedarfs nicht übernommen und zahlen deshalb einen tieferen Betrag aus.