aktuelle SKOS Richtlinien

Jahresbericht 2024

Die SKOS hilft, einen Auftrag unserer Bundesverfassung umzusetzen

Auch wenn es die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS schon seit 120 Jahren gibt, wird immer wieder nach ihrer Daseinsberechtigung, ja sogar nach ihrer demokratischen Legitimation gefragt. Die einfachste und verkürzte Antwort darauf ist, dass die SKOS den Kantonen und Gemeinden, welche in der Schweiz für die Sozialhilfe zuständig sind, hilft, den Auftrag aus Art. 12 der Bundesverfassung «Recht auf Hilfe in Notlagen» umzusetzen: «Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind». Lesen Sie weiter ...

Unsere Schwerpunkte 2024

Tätigkeitsbericht des Geschäftsführers

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Zahlen und Fakten

Geschäftsstelle und Kommissionen

Ausblick 2025

Zum Ausdrucken

Jahresrechnung  (genehmigt durch die Mitgliederversammlung am 12. Juni 2025)