Die SKOS Richtlinien
Die SKOS-Richtlinien sind Empfehlungen zur Ausgestaltung der Sozialhilfe zuhanden der Kantone, der Gemeinden sowie privater Hilfsorganisationen. Sie bieten Gewähr für mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit bei der Bemessung von Unterstützung und anderen Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration.
Die SKOS entwickelt die Richtlinien gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden, Städten und privaten Hilfsorganisationen. Die Richtlinien werden von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Sozialdirektorinnen und- Sozialdirektoren SODK verabschiedet und den Kantonen zur Anwendung empfohlen. Sie werden durch die kantonale Gesetzgebung und die kommunale Rechtsetzung und -sprechung verbindlich.
Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig revidiert und damit den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweiligen Anpassungen sind breit abgestützt. An der letzten dreijährigen Revision wirkten fast 100 Personen aus den SKOS Gremien, aus der Wissenschaft und aus der Praxis mit. Der nächste Revisionszyklus von 2021 bis 2024 läuft bereits.
SKOS-Richtlinien sind für Sozialdienste und Sozialbehörden ein wichtiges Arbeitsinstrument. Obwohl es sich um Empfehlungen handelt, werden sie von den meisten Kantonen angewendet. Die SKOS-Richtlinien gelten in der schweizerischen Sozialpolitik und in der Gerichtspraxis als verbindliche Richtgrösse.
Weitere Informationen:
- Web-Portal SKOS-Richtlinien
- weitere Informationen zu den aktuellen Richtlinien
- Monitoring der SKOS Richtlinien