aktuelle SKOS Richtlinien
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Die Sozialhilfe

Über 265 000 Menschen haben im Jahr 2021 in der Schweiz Sozialhilfe bezogen. Die Sozialhilfe ist das letzte Netz, wenn jemand keine Arbeit mehr findet, alles Vermögen aufgebraucht ist und keine der Sozialversicherungen zuständig ist.

Für die Ausgestaltung der Sozialhilfe sind in der Schweiz die Kantone zuständig. Um die Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit über die Kantonsgrenzen hinweg zu fördern, hat die SKOS Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe – die SKOS-Richtlinien – geschaffen. Sie definieren, wie die Sozialhilfe im Einzelfall berechnet wird und mit welchen Massnahmen die berufliche und soziale Integration der Betroffenen unterstützt werden kann.

News

8,8 Milliarden Franken wurden 2021 für armutsbekämpfende bedarfsabhängige Sozialleistungen ausgegeben. 804 966 Personen oder 9,3 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz bezogen mindestens eine solche bedarfsabhängige Sozialleistung. Die…

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Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die zuvor geforderte integrale Anpassung der AHV/IV-Renten, Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen an die Teuerung verworfen. Der Bundesrat hatte am 22. Februar 2023 die Botschaft zu einer Änderung des…

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Nationale Tagung Biel 2023

Soziale Integration - Impulse für einen oft unterschätzten Auftrag der Sozialhilfe

Donnerstag, 30. März 2023, Kongresshaus Biel

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