aktuelle SKOS Richtlinien

Richtlinien-Monitoring lieferte wichtige Informationen

Die SKOS hat im Jahr 2024 erneut ein Richtlinien-Monitoring durchgeführt und wertvolle Informationen zur Anwendung und Rolle der Richtlinien in den Gemeinden und Kantonen erhalten. Die SKOS führt seit 2014 alle zwei bis drei Jahre ein Monitoring zur Umsetzung der SKOS-RL in Kantonen und Gemeinden durch. Ziel des Monitorings ist es, ein Bild von den vielfältigen Ausgestaltungsarten der kantonalen und kommunalen Sozialhilfe zu erhalten und herauszufinden, wo bei der Anwendung der Richtlinien allenfalls Handlungsbedarf besteht.

Befragt wurden alle 26 kantonalen Sozialämter und 66 kommunale und regionale Sozialdienste - eine Auswahl von regionalen und kommunalen Sozialdiensten in den Kantonen mit einer starken Steuerung der Sozialhilfe auf kommunaler Ebene. Ihnen wurden insgesamt 49 Fragen zu den Bereichen Grundbedarf (GBL), Wohnen, Gesundheitskosten, Integrationszulagen (IZU), Einkommensfreibetrag (EFB), situationsbedingte Leistungen (SI), Rückerstattung von Sozialhilfe, Bildung, Sanktionen, Zuständigkeiten und Organisation in der Sozialhilfe gestellt. Die Befragung wurde mittels Online-Fragebogen durchgeführt. Alle Kantone haben sich an der Befragung beteiligt, bei den angefragten Gemeinden belief sich die Beteiligung auf 83.5 Prozent (13 Gemeinden konnten aufgrund Überlastung und Stellenwechsel nicht antworten).

Die Auswertung des SKOS-Monitorings zeigt, dass die SKOS-RL für die Sozialhilfe in den Kantonen und Gemeinden eine sehr wichtige Bedeutung haben. Ein verbindlicher Bezug der Sozialhilfe auf die SKOS-RL wird in 11 Kantonen auf Gesetzes- und in 9 Kantonen auf Verordnungsstufe vorgenommen. 6 Kantone nehmen Bezug auf die SKOS-RL in ihren kantonalen Handbüchern oder in kommunalen Reglementen. Mehrfachnennungen sind vorzufinden. Die Auswertung der einzelnen Themenbereiche hat deutlich gemacht, dass die SKOS-RL das Ziel der Harmonisierung der Sozialhilfe zwischen den Kantonen grossmehrheitlich erreichen. Bei der Höhe des GBL orientieren sich 21 Kantone am GBL 2024 der SKOS-RL (1031) Drei Kantone werden per 1. Januar 2025 nachziehen. (Die Erhöhung des GBL 2025 auf CHF 1061 für einen Einpersonenhaushalt wurde von 12 Kantone bereits 2025 umgesetzt). Bei anderen Themen nehmen die Kantone ihren Spielraum wahr, um einerseits auf kantonale und kommunale Bedürfnisse einzugehen. In einzelnen Bereichen gibt es grössere Unterschiede (GBL für junge Erwachsene, IZU, EFB, Rückerstattungsregelungen und Sanktionsrahmen), die dazu führen, dass unterstützte Personen je nach Kanton unterschiedliche Leistungen erhalten. In diesen Bereichen wären weitere Anstrengungen zur Harmonisierung wünschenswert.

Aufgrund der Ergebnisse des Monitorings 2024 und bezugnehmend auf ihre Strategie 2025 sowie die Themen der zweiten Etappe der RL-Revision 2026 formuliert die SKOS auch eine Reihe von konkreten Empfehlungen. Sie betreffen den Grundbedarf für junge Erwachsene, die Anpassung der Mietzinsrichtlinien, überhöhte Wohnkosten, KVG-Prämien, situationsbedingten Leistungen, Leistungen für Kinder, Rückerstattung aus späterem Erwerbseinkommen, Mittel der gebundenen Vorsorge, Erwerb von Grundkompetenzen und Weiterbildungsmöglichkeiten und der Beratung von unterstützten Personen.

Link: Monitoring

Corinne Hutmacher-Perret, Leiterin Fachbereich Grundlagen,
Stv. Geschäftsführerin