aktuelle SKOS Richtlinien

Ausblick 2026

  • Gesundheit: Die Schnittstellen zwischen Bildung, Sozialhilfe und IV  sollen verbessert und eine Verschiebung der gesundheitlich beeinträchtigten Personen in die Sozialhilfe verhindert werden. Gleichzeitig soll die Gesundheitsförderung und Prävention in der Sozialhilfe und die Zusammenarbeit mit den Leistungserbringer des Gesundheitswesens verbessert werden. Diese Themen werden an der MV 2026 aufgenommen.
  • Wohnen: Die SKOS hat zu diesem Thema die FHNW beauftragt, Instrumente zu erarbeiten, die die Sozialdienste in dieser Aufgabe unterstützen. Entsprechende Grundlagen wurden bereits publiziert, eine Toolbox soll 2026 erscheinen. Im Rahmen der 3. Etappe der RL-Revision werden Anpassungen der entsprechenden Bestimmungen in den Richtlinien geprüft.
  • Soziale und berufliche Integration von Personen mit geringer Arbeitsmarktfähigkeit: Die SKOS setzt sich dafür ein, dass mehr Angebote in der beruflichen und sozialen Integration geschaffen werden, die die Fähigkeiten dieser Personen berücksichtigen und den Zugang zum 1. Arbeitsmarkt für teilleistungsfähige Personen fördern. Genauer untersucht werden sollen auch die Chancen und Risiken, die neue Arbeitsformen wie Plattformarbeiten mit sich bringen.
  • Bildung: Fehlende Bildungsabschlüsse und ungenügende Grundkompetenzen sind weiterhin einer der Hauptrisikofaktoren für Sozialhilfebezug. Bildung soll deshalb weiterhin hohe Priorität haben mit der Weiterbildungsoffensive. Auf politischer Ebene setzt sich die SKOS dafür ein, dass die Mittel des Bundes für Grundkompetenzen und die Weiterbildung nicht gekürzt werden.
  • Integration von Geflüchteten: Die SKOS wird ihre Beratungstätigkeit für ihre Mitglieder weiterführen und sich gegen Kürzungen bei der Integrationsagenda einsetzen.
  • Abbau von administrativen Belastungen in der Sozialhilfe: Bei Revisionen der Richtlinien achtet die SKOS darauf, keinen zusätzlichen administrativen Aufwand zu bewirken. Mit klar formulierten Merkblättern sollen die Abläufe vereinfacht werden. Die neuen digitalen Möglichkeiten können mittel- und langfristig einen Beitrag an die Reduktion der administrativen Belastung leisten (Stichworte: KI, Blended Counseling). Kurzfristig bedeuten sie aber meist einen Zusatzaufwand.
  • RL-Revision – 3. Etappe: Konkubinats- und Haushaltsführungsbeitrag, Mietzinsrichtlinien, elterliche Unterhaltspflichten, Rückerstattung.
  • PersönlicheBeratung: Unter dem Titel «das Potenzial der persönlichen Beratung» hat die SKOS eine Umfrage in Auftrag gegeben. Sie wurde im September an die Mitglieder der SKOS, die kantonalen, regionalen und kommunalen Sozialdienste versendet. Die Daten werden durch die ZHAW ausgewertet. Resultate sollen 2026 vorliegen.