Sozialhilfe im Fokus - der SKOS-Blog

Vermögensverzicht im Alter: ein wachsendes Problem für die Sozialhilfe
Seit 2021 gelten bei den Ergänzungsleistungen verschärfte Regeln für Vermögensverzicht und -verzehr. Besonders im Zusammenhang mit Pflegekosten zeigt sich eine Entwicklung, die zunehmend auch die Sozialhilfe betrifft. Ein neues Grundlagenpapiere der SKOS beleuchtet die Gründe und macht Vorschläge wie auf diese Entwicklung reagiert werden kann.
Die Zahl der über 65-Jährigen in der Sozialhilfe ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Gleichzeitig steigen die Kosten für Pflege und Betreuung: Ein Platz im Alters- oder Pflegeheim kostet heute im Durchschnitt über 10’000 Franken pro Monat. Ein grosser Teil davon muss von den Betroffenen selbst finanziert werden – oft mehr, als ihre Renten hergeben.
Vermögen verschenkt – und dann?
Viele Menschen geben ihr Vermögen zu Lebzeiten an ihre Nachkommen weiter, beispielsweise in Form von Schenkungen oder Erbvorbezügen. Was gut gemeint ist, kann später zum Problem werden: Wer auf Vermögen verzichtet, wird bei den Ergänzungsleistungen so behandelt, als wäre dieses noch vorhanden. Das kann dazu führen, dass Leistungen gekürzt oder ganz verweigert werden.
Neue Regeln verschärfen die Situation
Seit 2021 gelten strengere Vorschriften: Auch ein «übermässiger» Verbrauch von Vermögen kann als Verzicht gewertet werden. Wer jährlich mehr als einen bestimmten Anteil seines Vermögens ausgibt, muss unter Umständen erklären, wofür das Geld verwendet wurde. Diese Abklärungen sind komplex – und haben direkte Auswirkungen auf den Leistungsanspruch.
Wenn am Ende nur noch die Sozialhilfe bleibt
Fallen Ergänzungsleistungen weg und reichen Einkommen sowie verbleibendes Vermögen nicht aus, übernimmt die Sozialhilfe die ungedeckten Kosten. Doch genau hier wird es heikel: In einigen Kantonen wird diskutiert oder bereits umgesetzt, dass auch in der Sozialhilfe ein früherer Vermögensverzicht angerechnet wird. Im Extremfall bedeutet das: Betroffene erhalten nur noch minimale Unterstützung.
Grundprinzipien unter Druck
Diese Entwicklung wirft grundlegende Fragen auf. Die Sozialhilfe basiert eigentlich darauf, dass Hilfe unabhängig von den Ursachen einer Notlage gewährt wird. Wird jedoch «nicht mehr vorhandenes» Vermögen angerechnet, gerät dieses Prinzip ins Wanken. Für Betroffene kann das gravierende Folgen haben. Sie müssen allenfalls mit einem unter der Sozialhilfe als unterstem Netz liegenden Existenzminimum leben. Ob es ethisch zu verantworten ist, Menschen im Alter auf ein so tiefes Existenzminimum zu setzen, bleibt eine offene Frage.
Wer trägt die Verantwortung?
Gleichzeitig stellt sich die Frage nach Fairness: Soll die Allgemeinheit für Kosten aufkommen, wenn Vermögen bewusst innerhalb der Familie weitergegeben wurde? Diskutiert werden daher neue Ansätze, etwa eine stärkere Verpflichtung von Personen, die von solchen Vermögensübertragungen profitiert haben.
Welche Lösungen gibt es?
Das Grundlagenpapier der SKOS zeigt verschiedene Wege auf:
- eine klarere Regelung und Vereinfachung der Verfahren
- stärkere Verantwortung von Begünstigten
- bessere Anreize für den Bezug von Renten statt Kapital
- und langfristig neue Modelle zur Finanzierung der Pflege
Eine gesellschaftliche Herausforderung
Die Finanzierung der Langzeitpflege ist keine individuelle Frage, sondern eine gesellschaftliche Herausforderung. Die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich: Ohne Anpassungen droht eine Verschiebung der Verantwortung auf die Sozialhilfe – mit weitreichenden Konsequenzen.
Was bedeutet das konkret für die Praxis und welche Lösungsansätze sind realistisch?
Das vollständige Grundlagenpapier beleuchtet die Hintergründe, Herausforderungen und Handlungsoptionen im Detail.
Das Grundlagenpapier wurde verfasst von: Markus Kaufmann, Geschäftsführer SKOS

