Monitoring Sozialhilfe
Seit 2014 führt die SKOS alle zwei bis drei Jahre ein Monitoring zur Umsetzung der SKOS-RL in Kantonen und Gemeinden durch. Ziel ist es, über eine regelmässig aktualisierte Datenbasis zur Umsetzung der SKOS-RL zu verfügen. Die Daten sind eine wertvolle Grundlage für die interne Diskussion über die Weiterentwicklung der SKOS-RL.
2024 führte die SKOS wiederum ein Monitoring durch. Der Kreis der Befragten besteht aus allen 26 kantonalen Sozialämtern und einer Auswahl von regionalen und kommunalen Sozialdiensten in den Kantonen mit einer starken Steuerung der Sozialhilfe auf kommunaler Ebene. Insgesamt wurden 49 Fragen zu den Bereichen Grundbedarf (GBL), Wohnen, Gesundheitskosten, Integrationszulagen (IZU), Einkommensfreibetrag (EFB), situationsbedingte Leistungen (SI), Rückerstattung von Sozialhilfe, Bildung, Sanktionen, Zuständigkeiten und Organisation in der Sozialhilfe gestellt.
Seit 2020 führt die SKOS zudem monatlich ein Fallzahlen-Monitoring durch.