Grundbedarf für den Lebensunterhalt GBL
Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt in Privathaushalten (Einzelpersonen oder familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaften) umfasst die folgenden Ausgabenpositionen: Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, Bekleidung und Schuhe, Energieverbrauch (ohne Wohnnebenkosten), allgemeine Haushaltsführung, persönliche Pflege, Verkehrsauslagen (örtlicher Nahverkehr), Nachrichtenübermittlung, Internet, Radio/TV, Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung, Übriges.
Aktuell empfiehlt die SODK einen Grundbedarf von CHF 1031 für einen Einpersonenhaushalt (Beschluss SODK vom 11.11.2022). Detaillierte Informationen bieten die Empfehlungen zum SKOS-Warenkorb und die Empfehlungen der SKOS Richtlinien (SKOS-RL C.3.1).
Anpassungen an die Preis- und Lohnentwicklungen
Die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt an die Preis- und Lohnentwicklungen erfolgt gemäss SKOS-Richtlinien im gleichen prozentualen Umfang wie die Anpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, spätestens mit einem Jahr Verzögerung.