aktuelle SKOS Richtlinien

Grundbedarf für den Lebensunterhalt GBL

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt in Privathaushalten (Einzelpersonen oder familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaften) umfasst die folgenden Ausgabenpositionen: Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, Bekleidung und Schuhe, Energieverbrauch (ohne Wohnnebenkosten), allgemeine Haushaltsführung, persönliche Pflege, Verkehrsauslagen (örtlicher Nahverkehr), Nachrichtenübermittlung, Internet, Radio/TV, Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung, Übriges. 

Die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt an die Teuerung erfolgt gemäss SKOS-Richtlinien im gleichen prozentualen Umfang wie die Teuerungsanpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, spätestens mit einem Jahr Verzögerung. Diese Koppelung an den Mischindex wurde 2010 eingeführt und hat sich seither bewährt.

Auf der Basis von Art. 33ter AHVG hat der Bundesrat am 12. Oktober 2022 entschieden, die AHV-Renten und den Grundbedarf bei den Ergänzungsleistungen per 1.1.2023 um 2,5 % zu erhöhen. Die SODK hat an ihrer Plenarversammlung am 11. November 2022 entschieden, den Kantonen die Erhöhung im gleichen Umfang auf 1031 Franken per 1.1.2023 zu empfehlen.

Der Bundesrat passt die Renten in der Regel alle zwei Jahre an. Eine jährliche Anpassung erfolgt, wenn die Jahresteuerung über 4 Prozent liegt. Dieser Wert wird für das Jahr 2023 deutlich unterschritten. Deshalb gibt es per 1.1.2024 weder eine Anpassung der AHV/IV-Renten noch des SKOS-Grundbedarfs. Drei Kantone mit einem Grundbedarf unter der SKOS-Empfehlung erhöhen jedoch ihre Ansätze im Jahr 2024: GE auf 1031 Franken, FR auf 1015 Franken und BE auf 1006 Franken. Somit haben 22 Kantone  die SKOS-Empfehlung übernommen, vier Kantone haben einen tieferen Ansatz.  

 

Anpassungen an die Preis- und Lohnentwicklungen

Anpassungen an die Preis- und Lohnentwicklungen

Die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt an die Preis- und Lohnentwicklungen erfolgt gemäss SKOS-Richtlinien im gleichen prozentualen Umfang wie die Anpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, spätestens mit einem Jahr Verzögerung.

Auswirkungen der Teuerung auf die Sozialhilfe

Auswirkungen der Teuerung auf die Sozialhilfe

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Forum SKOS und Städteinitiative 2024
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Donnerstag, 18.04.2024, 13.30 bis 17.00 Uhr

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