Grundbedarf für den Lebensunterhalt GBL
Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt in Privathaushalten (Einzelpersonen oder familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaften) umfasst die folgenden Ausgabenpositionen: Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, Bekleidung und Schuhe, Energieverbrauch (ohne Wohnnebenkosten), allgemeine Haushaltsführung, persönliche Pflege, Verkehrsauslagen (örtlicher Nahverkehr), Nachrichtenübermittlung, Internet, Radio/TV, Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung, Übriges.
Die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt an die Teuerung erfolgt gemäss SKOS-Richtlinien im gleichen prozentualen Umfang wie die Teuerungsanpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, spätestens mit einem Jahr Verzögerung. Diese Koppelung an den Mischindex wurde 2010 eingeführt und hat sich seither bewährt.
Anpassungen an die Preis- und Lohnentwicklungen
Die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt an die Preis- und Lohnentwicklungen erfolgt gemäss SKOS-Richtlinien im gleichen prozentualen Umfang wie die Anpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, spätestens mit einem Jahr Verzögerung.