aktuelle SKOS Richtlinien
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Grundbedarf für den Lebensunterhalt GBL

Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt in Privathaushalten (Einzelpersonen oder familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaften) umfasst die folgenden Ausgabenpositionen: Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, Bekleidung und Schuhe, Energieverbrauch (ohne Wohnnebenkosten), allgemeine Haushaltsführung, persönliche Pflege, Verkehrsauslagen (örtlicher Nahverkehr), Nachrichtenübermittlung, Internet, Radio/TV, Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung, Übriges. 

Aktuell empfiehlt die SODK einen Grundbedarf von CHF 1031 für einen Einpersonenhaushalt (Beschluss SODK vom 11.11.2022). Detaillierte Informationen bieten die Empfehlungen zum  SKOS-Warenkorb und die Empfehlungen der SKOS Richtlinien (SKOS-RL C.3.1). 

 

Anpassungen an die Preis- und Lohnentwicklungen

Anpassungen an die Preis- und Lohnentwicklungen

Die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt an die Preis- und Lohnentwicklungen erfolgt gemäss SKOS-Richtlinien im gleichen prozentualen Umfang wie die Anpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, spätestens mit einem Jahr Verzögerung.

Auswirkungen der Teuerung auf die Sozialhilfe

Auswirkungen der Teuerung auf die Sozialhilfe

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Nationale Tagung Biel 2023

Soziale Integration - Impulse für einen oft unterschätzten Auftrag der Sozialhilfe

Donnerstag, 30. März 2023, Kongresshaus Biel

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