aktuelle SKOS Richtlinien

8. Finanzierung von Covid-Testzertifikaten

Von unterstützten Personen selber zu tragende Kosten für Covid-Testzertifikate werden von der Sozialhilfe grundsätzlich nicht übernommen. In begründeten Ausnahmefällen können die Kosten als situationsbedingte Leistungen (SIL) übernommen werden. Diese Voraussetzung ist insbesondere dann erfüllt, wenn der Besuch einer Massnahme für Bildung oder für die berufliche oder soziale Integration nur durch Vorweisen eines gültigen Covid-Zertifikats möglich ist und dafür individuell zu tragende Testkosten anfallen.

Medizinische Kosten, die von der obligatorischen Krankenversicherung nicht übernommen werden, können als situationsbedingte Leistungen (SIL) von der Sozialhilfe übernommen werden (SKOS-RL C.6.5, Link). Bei der Gewährung von SIL sind jedoch eine Reihe von Grundsätzen zu berücksichtigen. So haben unterstützte Personen nach eigenen Kräften zur Verminderung und Behebung der Bedürftigkeit beizutragen (SKOS-RL A.4.1, Link). SIL sollen ferner nicht in einem Umfang gewährt werden, welcher gegenüber der Situation von Haushalten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, unangemessen erscheint (SKOS-RL C.6.1 Erläuterungen a, Link).

Von diesen Grundlagen ausgehend muss festgehalten werden, dass Kosten für ein Covid-Testzertifikat nur in begründeten Ausnahmefällen als SIL übernommen werden können. Einerseits werden die Kosten für Tests in vielen Fällen vom Bund übernommen (vgl. Informationen des BAG). Andererseits ist die Impfung eine kostenlose Alternative zu den kostenpflichtigen Testzertifikaten.

Unterstützte Personen haben daher grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass Kosten für Testzertifikate von der Sozialhilfe übernommen werden. Im Rahmen von Massnahmen für Bildung oder für die berufliche sowie soziale Integration rechtfertigt sich jedoch eine Anlehnung an die Bestimmungen des Arbeitsrechts (seco, «Wer zahlt allfällige Testkosten, wenn der Arbeitgeber das Vorweisen eines Covid-Zertifikats verlangt?», Link) und der Sozialversicherungen (seco-Weisung 2021/16 «Aktualisierung Sonderregelung aufgrund der Pandemie» (Ziff. 1.11 und 1.12), Link). Daher ist es angezeigt, in diesen Bereichen für Tests anfallende Kosten als SIL über die Sozialhilfe zu finanzieren.


 

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