aktuelle SKOS Richtlinien

Rechtsgrundlagen für die Sozialhilfe

In der Schweiz liegt die Sozialhilfe gemäss Artikel 115 der Bundesverfassung in der Kompetenz der Kantone. Es gibt somit kein Bundesgesetz zur Sozialhilfe. Der Verfassungsartikel bestimmt jedoch, dass der Bund die Zuständigkeiten regelt.

Die Zuständigkeiten zwischen den Kantonen regelt  das Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG). Weitere bundesrechtliche Bestimmungen in Zusammenhang mit der Sozialhilfe wie beispielsweise die eheliche und elterliche Unterstützungspflicht sowie die Verwandtenunterstützungspflicht finden sich im Zivilgesetzbuch (ZGB).

Weil die Kantone für die Sozialhilfe zuständig sind, wird diese in den kantonalen Sozialhilfegesetzen geregelt. Die Gesetze unterscheiden sich stark voneinander, und zwar sowohl in der Ausgestaltung der Sozialhilfe als auch in der Kompetenzaufteilung zwischen den Kantonen und Gemeinden. Einzelne Kantone haben die Sozialhilfe vollständig kantonalisiert, währenddem andere eine umfassende Gemeindeautonomie kennen.

Kantonale Sozialhilfegesetze und Handbücher

Forum SKOS und Städteinitiative Sozialpolitik 2026