Sozialhilfe für ukrainische Flüchtlinge (Status S)

Der Bundesrat hat im März 2022 den Schutzstatus S für aus der Ukraine geflüchtete Menschen aktiviert und anschliessend das Programm «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S» (Programm S) gestartet. Damit werden schutzsuchende Personen aus der Ukraine bei ihrer Integration in der Schweiz unterstützt – insbesondere im Arbeitsmarkt und in der Bildung. Ziel ist, ihnen eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Juli 2025 lebten rund 71 700 Personen mit Status S in der Schweiz (siehe SRF-Asyldashboard). Aktuell gilt der Schutzstatus bis mindestens 4. März 2027 (vgl. Medienmitteilung vom 8. Oktober 2025).
Für die Umsetzung des Programms S sind die Kantone und Gemeinden verantwortlich. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt sie dabei finanziell mit 3000 Franken pro Person und Jahr. Seit Januar 2024 haben Personen mit Schutzstatus S Zugang zu allen kantonalen Integrationsmassnahmen (Website KIP). Diese orientieren sich an den gleichen Standards wie für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Der Bundesrat hat verschiedene Entscheide getroffen, um die Integration – insbesondere in den Arbeitsmarkt – zu stärken. Dazu gehören neue Massnahmen für die Arbeitsmarktintegration und gesetzliche Anpassungen. Für Personen, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben, wird eine Erwerbstätigenquote von 50 Prozent angestrebt. Das SEM führt eine Statistik zum Erwerb der Personen mit Schutzstatus S (Link). Diese wird wöchentlich aktualisiert.
Die SKOS beantwortet seit 2023 im Auftrag der SODK Fragen zur Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S und bietet auch in der Asylsozialhilfe Unterstützung an. Die Asylsozialhilfe fällt nicht direkt in den Geltungsbereich der SKOS-Richtlinien. Die SKOS-Richtlinien lassen sich aber sinngemäss auch in der Asylsozialhilfe anwenden, vorbehältlich der nationalen und kantonalen Gesetzgebung.

