aktuelle SKOS Richtlinien

1/26 Die Zusammenarbeit der Sozialhilfe mit dem KES

Wenn von Sozialarbeitenden betreute Personen mit multiplen Problemlagen konfrontiert sind, kann es notwendig werden, dass der Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) eingeschaltet werden muss. Das Erkennen, dass eine Gefährdung der Betroffenen oder ihrer Kinder vorliegt, erfordert vielerlei Kenntnisse und geeignete Instrumente. Ferner sollte ein Sozialdienst eine gute Zusammen­arbeit mit Berufsbeiständen etablieren. Denn funktionierende Strukturen in Bezug auf Zuständigkeiten, Abläufe und Verantwortlich­keiten bilden eine zentrale Voraussetzung für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit.

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Forum SKOS und Städteinitiative Sozialpolitik 2026