
1/26 Die Zusammenarbeit der Sozialhilfe mit dem KES
Wenn von Sozialarbeitenden betreute Personen mit multiplen Problemlagen konfrontiert sind, kann es notwendig werden, dass der Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) eingeschaltet werden muss. Das Erkennen, dass eine Gefährdung der Betroffenen oder ihrer Kinder vorliegt, erfordert vielerlei Kenntnisse und geeignete Instrumente. Ferner sollte ein Sozialdienst eine gute Zusammenarbeit mit Berufsbeiständen etablieren. Denn funktionierende Strukturen in Bezug auf Zuständigkeiten, Abläufe und Verantwortlichkeiten bilden eine zentrale Voraussetzung für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit.
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