aktuelle SKOS Richtlinien

SKOS-Innovationspool

Der Innovationspool der SKOS wurde 2018 mit dem Ziel geschaffen, neue Ansätze in der Sozialhilfe, soziale Innovationen und neue Lösungsansätze zur Verbesserung der sozialen Sicherheit zu fördern. Für das Jahr 2024 stellt die Geschäftsleitung für die Förderung innovativer Projekte maximal CHF 50‘000.- zur Verfügung.

Voraussetzungen

Die geförderten Projekte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer der Projektträgerschaft muss Mitglied der SKOS sein. Projektgemeinschaften sind ebenfalls berechtigt, wenn zumindest eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer SKOS-Mitglied ist.
  • Die Projekte müssen sich auf die Praxis der Sozialhilfe, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Forschung auf dem Gebiet der Sozialhilfe beziehen.

Vorgehen

  • Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller unterbreiten der SKOS-Geschäftsstelle ein Unterstützungsgesuch, welches die Beschreibung des Projekts, die Ziele des Projekts, einen Finanzplan sowie Angaben zu den Gesuchstellenden enthält (vgl. Formular).
  • Die SKOS-Geschäftsleitung bestimmt, welche Projekte ausgewählt werden. Die Gesuchsteller werden jeweils im November über die Wahl informiert.
  • Über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel, den Fortschritt des jeweiligen Projekts und dessen Abschluss haben die Gesuchstellenden Rechenschaft abzulegen. Beiträge, welche nicht zweckkonform verwendet wurden, sind zurückzuvergüten.
  • Die Ergebnisse des Projekts sind der SKOS zur Verfügung zu stellen.

Senden Sie Ihre Informationen und Unterlagen an simone.borri[at]skos.ch, besten Dank.