Der Nationalrat hat sich in der vergangenen Wintersession für einen Gesetzesentwurf ausgesprochen, der hoch verschuldeten Personen eine zweite Chance auf ein schuldenfreies Leben geben will. Zu diesem Zweck sollen zwei neue Sanierungskonkursverfahren eingeführt werden. Einerseits ein vereinfachtes Nachlassverfahren für Personen, die einen glaubwürdigen Rückzahlungsplan vorlegen können, ein anderes für hoffnungslos verschuldete Personen, bei denen kein Nachlassvertrag gelingen kann. Ausgenommen werden soll von einer Restschuldbefreiung unrechtmässig bezogene Sozialhilfe. Die Vorlage muss auch noch vom Ständerat beraten werden. Strittig ist, wie lange eine erste Phase dauern soll, während der der Schuldner alle verfügbaren Mittel an die Gläubiger abgeben muss. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats für eine Restschuldbefreiung von verschuldeten Personen in der Schweiz hat somit die erste Hürde geschafft. Der Nationalrat hat die Vorlage an den Zweitrat überwiesen, der sie in der nächsten oder einer der folgenden Sessionen beraten wird.
Verschuldung ist in der Schweiz ein weitverbreitetes Phänomen. Eine Studie der Hochschule für Soziale Arbeit und Gesundheit in Lausanne zeigt auf, dass Zahlungsrückstände die psychische und physische Gesundheit der Betroffenen stark beeinträchtigen. In der Sozialhilfe ist der Anreiz, sich wieder abzulösen, aufgrund vorhandener Schulden erschwert, da bei Wiederaufnahme einer Erwerbsarbeit eine Lohnpfändung bis zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum droht. Bei der Ablösung aus der Sozialhilfe haben überschuldete Sozialhilfebeziehende als Perspektive den Wechsel von einem Existenzminimum zum nächsten.

