An der Sitzung vom 25. November 2025 hat der Thurgauer Regierungsrat die Änderung der Sozialhilfeverordnung genehmigt. Es wird klargestellt, dass der Verweis auf die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) für die Bemessung der Höhe der materiellen Grundsicherung dynamisch ist. Diese Klarstellung hat zur Folge, dass ab dem 1. Januar 2026 der Grundbedarf für einen Einpersonenhaushalt von Fr. 1031 auf Fr. 1061 gemäss SKOS-Richtlinien ansteigt. Die Änderungen treten per 1. Januar 2026 in Kraft. Auch der Vermögensfreibetrag und die Altersgrenze für junge Erwachsene entsprechen ab 1.1.2026 im Thurgau den SKOS-Richtlinien.
Damit haben bisher19 Kantone, die Anhebung des GBL gemäss SKOS-Richtlinien beschlossen. Der Kanton VD ist infolge besonderer Regelungen geringfügig höher.

