Der Bundesrat hat die Leitlinien für eine neue IV-Revision publiziert. Er will damit folgende Ziele erreichen: A) Junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen sollen stärker unterstützt und begleitet werden mit einer Integrationsleistung anstelle einer Rente. B) Junge Menschen, Geringqualifizierte und Personen mit tiefem Einkommen, die derzeit die Kriterien für eine berufliche Umschulung nur schwer erfüllen, sollen besser unterstützt werden. C) Die finanzielle Lage der IV soll stabilisiert werden, wenn nötig mit zusätzlichen Lohnbeiträgen.
Die SKOS verfolgt die Entwicklung der IV-Neurenten bei jungen Erwachsenen ebenfalls mit Sorge. Sie begrüsst die Stossrichtung der geplanten IV-Revision mit dem Fokus auf junge Erwachsene und bessere Bildung für Personen mit tiefem Einkommen. IV-Revisionen haben stets auch Auswirkungen auf die Sozialhilfe. Werden die Kriterien für die Zusprache von Leistungen und Renten verschärft, sind in der Regel mehr Menschen auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie oft keine Chance haben auf dem Arbeitsmarkt. Die SKOS steht im Kontakt mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen und den IV-Stellen und wird sich dafür einsetzen, dass im Rahmen der IV-Revision die Unterstützungsmassnahmen für junge Erwachsene verbessert werden, ohne dass die Existenzsicherung durch die IV infrage gestellt wird. Die SKOS will Lösungen zu diesen Fragen suchen und widmet ihnen auch an ihren Veranstaltungen Aufmerksamkeit. An der Bieler Tagung vom 26. März zum Thema: «Junge Erwachsene in prekären Lebenssituationen» und an der Mitgliederversammlung vom 11. Juni in Kloten zum Thema «Die IV-Revision und ihre Auswirkungen auf die Sozialhilfe».

