aktuelle SKOS Richtlinien

Reform des Ausländergesetzes hatte Nichtbezug zur Folge

In einer Studie für die Sozialhilfe Basel-Stadt wurde erstmals untersucht, ob es sich beim Nichtbezug um ein kurzfristiges oder länger andauerndes Phänomen handelt. Um dieser Frage auf den Grund zu gehen wurden die individuellen Verläufe von Personen über fünf Jahre betrachtet. Die Verläufe des Nichtbezuges legen nahe, dass eine recht grosse Gruppe über einen längeren Zeitraum mit sehr wenigen finanziellen Mitteln lebt und dennoch keine Unterstützung durch die Sozialhilfe beansprucht.

Die BFH fand ferner Hinweise, dass die Reform des Ausländer- und Integrationsgesetzes im 2019 dazuführte, dass armutsbetroffene Ausländer:innen der Sozialhilfe deswegen eher fernbleiben. Mit der Revision wurde die Möglichkeit einer Rückstufung der Niederlassungsbewilligung bei einem übermässigen Sozialhilfebezug eingeführt. Das führte zu Verunsicherungen. Wir sehen, dass die Nichtbezugsquote im Jahr 2020 bei allen Bevölkerungsgruppen zunahm. Bei Menschen aus Drittstaaten mit Niederlassungsbewilligung (C-Status) ist aber eine deutlich stärkere Zunahme zu beobachten. Von 2018 bis 2020 stieg bei dieser Gruppe die Nichtbezugswahrscheinlichkeit um 27%.

Blog-Beitrag

Studie Nichtbezug von Sozialhilfe in der Stadt Basel, 2016-2020

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Webinar Caseload Converter
Ein Rechner für nachhaltige Falllast und Personalbedarf

Mittwoch, 08.05.2024, 08.30 bis 10.00 Uhr

weitere Informationen