aktuelle SKOS Richtlinien

SKOS Richtlinienrevision in drei Etappen

Die SKOS-Richtlinien werden regelmässig revidiert und damit den aktuellen Anforderungen angepasst. Die jeweiligen Anpassungen sind breit abgestützt. An der letzten Revision 2021 wirkten fast 100 Personen aus den SKOS Gremien, aus der Wissenschaft und aus der Praxis mit.

Rückmeldungen aus der Vernehmlassung der vergangenen Revision fliessen ein und werden im nächsten Revisionszyklus verarbeitet. Dieser ist in drei Etappen aufgeteilt:

1. Etappe - Korrekturen (abgeschlossen)

1. Etappe - Korrekturen (abgeschlossen)

Die erste Etappe beinhaltet Korrekturen. Deshalb wurde hierfür ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ohne Vernehmlassung bei den SKOS-Mitgliedern gewählt. Der SODK Vorstand hat die Änderungen am 4. Mai 2023 genehmigt. Sie werden am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dieses verkürzte Verfahren wird auch in Zukunft nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen.

Präzisierung Begriff Unterstützungseinheit (SKOS-RL C.2, Erläuterungen b)
Der Begriff der Unterstützungseinheit wird auf Anregung der Lehre und der Kommission Rechtsfragen hin präzisiert. Der Grund liegt darin, dass in vielen Kantonen der Begriff der Unterstützungseinheit nicht ausdrücklich in den rechtlichen Grundlagen definiert ist.

Elterliche Unterhaltspflicht (SKOS-RL D.4.2)
Das Bundesgericht verneint in seiner neuesten Rechtsprechung[1] die Aktivlegitimation der Sozialhilfebehörde zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen, die gemäss ZGB auf die Sozialhilfe übergegangen sind.  Die SKOS-RL müssen entsprechend angepasst werden.

Entschädigung für Haushaltsführung (SKOS-RL D.4.5. Erläuterungen lit. a)
Die aktuelle Formulierung von SKOS-RL D.4.5 Erläuterungen lit. a widerspricht der Grundvoraussetzung in SKOS-RL D.4.5 Abs. 1, dass eine Haushaltsentschädigung nur in Frage kommt, wenn die nicht unterstützte Person berufstätig ist.

Anspruch auf rückwirkende Auszahlungen bei Fehlern des Sozialhilfeorgans (SKOS-RL E.3)
Die Kommission Rechtsfragen hat empfohlen, die Modalitäten zum rückwirkenden Anspruch bei Fehlern seitens Sozialdienst in die Richtlinien aufzunehmen, da es aus rechtlicher Sicht nicht sein kann, dass die Sozialhilfe zu viel bezahlte Leistungen zurückverlangen kann, aber zu wenig bezahlte Leistungen nicht nachbezahlen muss, wenn der Fehler bei ihr liegt. Diese Praxis wird bereits von vielen Sozialdiensten gelebt.

 


[1] Entscheid BGE 5A_382/2021 (mit Verweis auf BGE 5A_75/2020)

2. Etappe - Hauptteil

2. Etappe - Hauptteil

Inhaltliche Schwerpunktthemen der 2. Etappe sind die folgenden:

Anpassung des Grundbedarfs
Die SODK hat der SKOS einen Prüfauftrag betreffend das System zur Anpassung des Grundbedarfs gegeben. Dabei sollen die aktuell geltende Koppelung an die Anpassung der AHV/IV-Renten nach Mischindex mit der Koppelung an den Landesindex der Konsumentenpreise verglichen werden. Die Arbeitsgruppe Grundbedarf hat einen Zwischenbericht an die GL und die SODK erarbeitet.

Rechtsberatung von Sozialhilfebeziehenden
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV resp. die Steuergruppe der Plattform gegen Armut empfiehlt, «die Aufnahme eines Anspruchs auf Rechtsberatung in die SKOSRichtlinien anzustreben». Die Kommission Rechtsfragen bearbeitet das Thema. Sie hat im Sommer 2023 einen Zwischenbericht in Form einer Antwort an das BSV formuliert und prüft in einem zweiten Schritt mögliche Anpassungen der Richtlinien.

Vermögensfreibetrag
Die Geschäftsleitung will eine Anpassung der in der Sozialhilfe zu gewährenden Vermögensfreibeträge prüfen. Sie hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dabei sollen insbesondere Vergleiche zum neu eingeführten Bürgergeld in Deutschland gemacht werden, mit Berücksichtigung des neuen Konzepts der Karenzfristen. Auf der Basis dieses Gutachtens wird die RiP Vorschläge erarbeiten.

(Weiter-)Bildung
Die SODK hat empfohlen, die Sprachförderung besser in den SKOS-RL zu verankern. Die GL will eine bessere Verankerung der Ziele der Weiterbildungsoffensive in den Richtlinien unter A.2. Ziele der Sozialhilfe. Erwähnt werden soll auch die Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen. Die Kommission RiP empfiehlt, das Kapitel SIL betreffend Bildung zu überarbeiten und weniger restriktiv zu formulieren. Es soll mit Blick auf die Bildung geschaut werden, was als grundversorgende und was als fördernde SIL betrachtet werden kann.

Rückerstattung
Die SODK hat eine Prüfung des Anliegens, die Rückerstattungspflicht klarer zu regeln (gemäss Faktenblatt SODK), vorgeschlagen. Konkret soll geprüft werden, ob der Katalog nicht rückerstattungspflichtiger Leistungen ausgeweitet oder vereinfacht werden soll. Es liegt ein Zwischenbericht vor zum Thema z.H. der SODK. In Absprache mit der SODK wird der Auftrag von der Geschäftsleitung konkretisiert.

Hilfe in Notlagen / Nothilfe
Die Formulierung ist aktuell zu eng und restriktiv. Sie soll entsprechend der Rechtsprechung formuliert werden.

Weitere Themen der 2. Etappe

Elternbeiträge/Unterhalt
Die Kommission Rechtsfragen empfiehlt, die SKOS-RL betreffend Vereinbarung zwischen der Sozialhilfe und den Eltern zu revidieren und rechtlich korrekt abzubilden.

Digitale Grundversorgung
Die Geschäftsleitung empfiehlt, die Inhalte des neuen Merkblatts zur digitalen Grundversorgung in die SKOS-Richtlinien und Erläuterungen einfliessen zu lassen.

Soziale und berufliche Integration
Die Kommission Richtlinien und Praxis empfiehlt, die Inhalte zur beruflichen Integration neu resp. erneut in einem eigenen Unterkapitel des allgemeinen Teils zu bündeln.

Persönliche Hilfe
Die Geschäftsleitung empfiehlt mit Verweis auf die SKOS-Strategie 2025, dass das Thema persönliche Hilfe inhaltlich ausgebaut und als gleichwertiger Teil der Sozialhilfe neben wirtschaftlicher Hilfe dargestellt wird.

Kinder und Jugendliche
Die Kommission RiP empfiehlt, dass die besonderen Bedürfnisse von Kindern und jungen Erwachsenen (z.B. bei den SIL) expliziter in den SKOS-RL genannt werden.

Junge Erwachsene und Wohnen
Die Kommission RiP empfiehlt, dass die im Rahmen der Revision 2015/2016 eingeführten Verschärfung betreffend Finanzierung von WG-Zimmern und eigener Wohnungen für junge Erwachsene überprüft und nötigenfalls angepasst werden. Sie können für junge Erwachsene in manchen Fällen kontraproduktive Wirkungen betreffend ihre Ausbildung resp. ihrer beruflichen Integration haben.

3. Etappe - Personen in Wohn- und Lebensgemeinschaften

3. Etappe - Personen in Wohn- und Lebensgemeinschaften

Das Thema Konkubinats- und Haushaltsführungsbeitrag beschäftigt die SKOS bereits seit mehreren Jahren. Um das weitere Vorgehen zu dieser kontroversen Frage festlegen zu können, wird die Geschäftsstelle bis im Frühling 2024 einen Bericht erstellen, der die Fragestellung und die bisherigen Arbeiten zusammenfasst und mögliche Szenarien formuliert. Aufgrund dieses Berichts kann die GL über das weitere Vorgehen entscheiden.

Konkubinat
Die Richtlinien zur Unterstützung von Personen in Lebensgemeinschaften sollen überarbeitet werden auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Haushaltsführung/Care Arbeit
Bestimmungen zum Erfassen von Arbeitstätigkeiten unterstützter Personen für nicht unterstützte Personen im selben Haushalt sollen überarbeitet werden auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Gemäss SKOS-Strategie ist dabei ein besonderer Fokus auf der Care Arbeit zu legen.

Detailkonzept und Synopse

Detailkonzept

Richtlinienrevision in drei Etappen

zum Ausdrucken

Synoptische Darstellung der 1. Etappe

vom SODK Vorstand am 4. Mai 2023 genehmigt 
Inkrafttreten am 01.01.2024

zum Ausdrucken

Am Revisionsprozess beteiligt sind alle SKOS Kommissionen. Bei Bedarf werden Experten hinzugezogen. Für die Etappen zwei und drei sind Vernehmlassungen geplant. Die Revisionen werden vom SKOS Vorstand verabschiedet und der SODK zur Empfehlung an die Kantone unterbreitet. 

Zeitplan (provisorisch)

 1. Etappe 2. Etappe3. Etappe
Erarbeiten bis Okt. 2024bis Okt. 2025
Vernehmlassung Nov. 2024 - Jan. 2025Nov. 2025 - Jan. 2026
Genehmigungsprozessgenehmigt Mai 2023Apr. - Mai 2025Apr. - Mai 2026
UmsetzungsphaseJuni - Dez. 2023Juni - Dez. 2025Juni - Dez. 2026
InkraftretenJanuar 2024Januar 2026Januar 2027

 

Forum SKOS und Städteinitiative 2024
Sozialarbeitende gewinnen und halten

Donnerstag, 18.04.2024, 13.30 bis 17.00 Uhr

weitere Informationen