aktuelle SKOS Richtlinien

Von der Armenpflegerkonferenz zur SKOS

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ist ein Fachverband von Akteuren der Sozialhilfe. Sie verabschiedet Richtlinien, an denen sich Bund, Kantone und Gemeinden orientieren. Die SKOS geht auf die 1905 errichtete Schweizerische Armenpflegerkonferenz zurück.

Die ab 1905 regelmässig tagende Schweizerische Armenpflegerkonferenz nahm sich zum Ziel, die Armenpflege fachlich und politisch zu fördern. Die erste Armenpflegerkonferenz in Brugg war eine reine Männerversammlung, an der zahlreiche Pfarrer und Vertreter von Kantonen und Gemeinden aus der Deutschschweiz teilnahmen. Zu dieser Zeit engagierten sich aber auch viele Frauen in der Armenpflege, vor allem als Mitglieder von gemeinnützigen und karitativen Vereinigungen. Treibende Kraft der Armenpflegerkonferenz war Pfarrer Albert Wild, der sie über Jahrzehnte leitete, die Zeitschrift Der Armenpfleger sowie Fachpublikationen zum Armenwesen herausgab und von 1913 bis 1938 als Sekretär der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft waltete. Laut den Statuten von 1911 bezweckte die Armenpflegerkonferenz, den Austausch zwischen Armenpflegern und Behördenmitgliedern zu verbessern, Fachwissen zur Armenpflege zu vermitteln und eine fortschrittliche Armenpolitik zu fördern.

Als Westschweizer Sektion der zunächst deutschschweizerisch geprägten Armenpflegerkonferenz formierte sich 1922 das Groupement des institutions d’assistance de la Suisse romande, das 1995 von der Association romande et tessinoise des institutions d’action sociale (ARTIAS) abgelöst wurde.

Die Armenpflegerkonferenz setzte sich in ihrer Anfangsphase dafür ein, in der Fürsorge das Heimatsprinzip durch das Wohnortsprinzip zu ersetzen, um damit den Einwohnern ohne Bürgerrecht den Zugang zu Sozialhilfeleistungen an ihrem Wohnort zu ermöglichen (Armut). Zu diesem Zweck gründete die Konferenz das Interkantonale Konkordat für wohnörtliche Unterstützung, das 1920 in Kraft trat und dem bis 1967 sämtliche Kantone beitraten. Im Jahr 1966 änderte die Schweizerische Armenpflegerkonferenz ihren Namen in Schweizerische Konferenz für öffentliche Fürsorge (SKöF) und 1996 in Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Sie ist als Verein und Fachverband organisiert und bringt die wichtigsten Vertreter der Sozialhilfe zusammen: Städte und Gemeinden, kantonale Sozialbehörden, Bundesbehörden und Organisationen der privaten Sozialhilfe.

Die SKOS-Richtlinien zur Ausgestaltung der Sozialhilfe

Seit den 1960er-Jahren publizieren die Armenpflegerkonferenz und ihre Nachfolgerorganisationen SKöF und SKOS Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe. Diese sind als Empfehlungen formuliert und richten sich sowohl an die Sozialhilfebehörden der Kantone und Gemeinden als auch an private Sozialhilfeorganisationen. Verbindlich werden sie erst durch gesetzliche Anerkennung in den Kantonen. Die SKOS-Richtlinien dienen zudem als Referenz für die Rechtsprechung.

Die Sozialhilfe ist bedarfsgeprüft, das heisst auf die individuellen Bedürfnisse der Sozialhilfebezüger zugeschnitten, was ihre Bemessung schwierig gestaltet. In der Praxis muss diese von den Kantons- und Gemeindebehörden vorgenommen werden, die unterschiedlich professionalisiert sind. Ihnen sollen die Richtlinien der SKOS als Orientierungshilfe dienen, indem sie den Grundbedarf der Sozialhilfebezüger definieren und Methoden zur Berechnung Sozialhilfebeiträge bereitstellen. Seit 2005 wird diese materielle Grundsicherung mit Auflagen sowie finanziellen Anreizen zur beruflichen Wiedereingliederung kombiniert.

Hintergrund der Ausarbeitung von SKOS-Richtlinien war die Erkenntnis, dass bei der Sozialhilfe im Gegensatz zu den Sozialversicherungen eine geringe Normdichte bestand, die den kantonalen und kommunalen Sozialhilfebehörden bei der Behandlung der Sozialhilfeempfänger grossen Ermessensspielraum liess. Die Richtlinien sollten einerseits mehr Verbindlichkeit schaffen und andererseits die Sozialhilfepraxis der Kantone und Gemeinden einheitlicher gestalten.

Ab den 2000er Jahren entbrannte eine sozialpolitische Kontroverse über die Grosszügigkeit und die demokratische Rechtmässigkeit der SKOS-Richtlinien. Einige Städte und Gemeinden traten aus der SKOS aus, weil sie eine restriktivere Sozialhilfe verlangten. Als Reaktion revidierte die SKOS 2015 und 2016 ihre Richtlinien. Die neuen Regelungen schlugen eine Leistungsreduktion für junge Erwachsene und kinderreiche Familien sowie erweiterte Sanktionsmöglichkeiten vor. Die meisten Kantone passten sich rechtlich an die neuen Richtlinien an, was insgesamt die Ungleichheit zwischen den Kantonen eindämmte.

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