aktuelle SKOS Richtlinien

SKOS empfiehlt Anpassung des Grundbedarfs an die Teuerung gemäss Anstieg der AHV-Renten

Die Auswirkungen der Teuerung beschäftigen die Sozialdienste im ganzen Land. Die SKOS hat diese Woche ein neues Merkblatt zum Thema publiziert. Darin werden die Bereiche Grundbedarf, Nebenkosten und Stromkosten behandelt (Link). Nach mehr als einem Jahrzehnt mit stabilen Preisen steigen die Konsumentenpreise seit Anfang 2022 erstmals wieder deutlich an. Haushalte mit beschränkten Mitteln sind besonders von dieser Entwicklung betroffen. Dazu gehören Haushalte mit tiefen Einkommen ebenso wie Haushalte, die mit Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe unterstützt werden.

Der Bundesrat hat am 12. Oktober 2022 bereits beschlossen, die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen und sie um 2,5% zu erhöhen. Die SKOS schlägt der SODK vor, den Kantonen in einem ersten Schritt die Erhöhung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe auf 1031 Franken zu empfehlen.

In den Eidgenössischen Räten sind drei Motionen pendent, welche eine volle Teuerungsanpassung der Renten von AHV und IV sowie der Ergänzungs- und der Überbrückungsleistungen verlangen. Falls die Motionen, die eine weitergehende Anpassung an die Teuerung verlangen, in der Wintersession verabschiedet werden, könnten die notwendigen Gesetzesanpassungen für die zusätzliche Erhöhung der erwähnten Leistungen im Dringlichkeitsverfahren voraussichtlich in der Frühjahrssession 2023 vollzogen und die Leistungen rückwirkend auf den 1. Januar 2023 nachbezahlt werden. Die SKOS schlägt der SODK vor, den Kantonen zu empfehlen, diese Erhöhung ebenfalls nachzuvollziehen.

Merkblatt und weitere Informationen und Empfehlungen der SKOS

 

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