aktuelle SKOS Richtlinien

Anpassung des Grundbedarfs an die Teuerung

Der Bundesrat hat am 21. September entschieden, die AHV/IV-Minimalrente um 10 Franken zu erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung um 0,84%. Gleichzeitig werden Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.

Gemäss SKOS-Richtlinien (B 2-2) erfolgt die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt im gleichen prozentualen Umfang. Die letzte Anpassung erfolgte 2013. Zusammen mit der 2015 nicht übernommenen Erhöhung von 0,4% ergibt sich nun eine Anpassung des GBL um Fr. 11.- auf Fr. 997.- .

Die SKOS-Geschäftsleitung empfiehlt der SODK, diese Anpassung mit einer Übergangsfrist von einem Jahr spätestens per 1. 1. 2020 umzusetzen. Der SODK-Vorstand hat dieser Empfehlung an seiner Sitzung vom 7. September 2018 zugestimmt. Die Plenarversammlung der SODK wird das Geschäft im November behandeln. Die offizielle Information dazu erfolgt Ende November.

Medienmitteilung Bundesrat

Forum SKOS und Städteinitiative 2024
Sozialarbeitende gewinnen und halten

Donnerstag, 18.04.2024, 13.30 bis 17.00 Uhr

weitere Informationen