Der Bundesrat hat am 21. September entschieden, die AHV/IV-Minimalrente um 10 Franken zu erhöhen. Dies entspricht einer Erhöhung um 0,84%. Gleichzeitig werden Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
Gemäss SKOS-Richtlinien (B 2-2) erfolgt die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt im gleichen prozentualen Umfang. Die letzte Anpassung erfolgte 2013. Zusammen mit der 2015 nicht übernommenen Erhöhung von 0,4% ergibt sich nun eine Anpassung des GBL um Fr. 11.- auf Fr. 997.- .
Die SKOS-Geschäftsleitung empfiehlt der SODK, diese Anpassung mit einer Übergangsfrist von einem Jahr spätestens per 1. 1. 2020 umzusetzen. Der SODK-Vorstand hat dieser Empfehlung an seiner Sitzung vom 7. September 2018 zugestimmt. Die Plenarversammlung der SODK wird das Geschäft im November behandeln. Die offizielle Information dazu erfolgt Ende November.