aktuelle SKOS Richtlinien

Vermögensfreibetrag auch im Kanton Thurgau

Wer Sozialhilfe beantragt, darf kein Vermögen haben. Die Skos empfiehlt in ihren Richtlinien einen Freibetrag von 4000 Franken für Einzelpersonen. Als einziger Kanton kannte bis vor kurzem der Thurgau keinen Vermögensfreibetrag für die Sozialhilfe. Wer somit im Kanton Thurgau auf Sozialhilfe angwiesen ist, muss alle Ersparnisse ausgegeben haben – bis auf den letzten Franken. 

Der Grosse Rat hat nun gegen den Willen der Regierung eine Motion mit 68 Ja zu 52 Nein gutgeheissen und beauftragt damit die Regierung, auch im Thurgau als letztem Kanton der Schweiz einen Vermögensfreibetrag für die Sozialhilfe zuzulassen, wie verschiedene Medien heute berichteten. 

Der Vermögensfreibetrag wurde in den SKOS-Richtlinien 1989 auf 4000 Franken für Einzelpersonen, 8000 Franken für Paare, festgelegt. Teuerungsbereinigt müsste der Betrag per 1. August 2024 bereits 6069 Franken betragen. In der jüngsten Richtlinien-Revision, wurde der Vermögensfreibetrag deshalb nach 36 Jahren angepasst. Für Einzelpersonen beträgt er neu 6000 Franken und für Paare auf 12 000 Franken.

Richtlinienrevision