aktuelle SKOS Richtlinien

Schwerpunktthema 2025: Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in der Sozialhilfe

Die Fakten sind bekannt. Kinder, die mit Sozialhilfe aufwachsen, stehen von Anfang an vor erheblichen sozialen und bildungsbezogenen Hürden. Die SKOS hat sich deshalb 2025 damit befasst, wie Kinder und Heranwachsende so unterstützt werden können, dass sie sich aus der Armutsspirale befreien können. Denn die finanziellen Einschränkungen bedeuten nicht nur, dass grundlegende Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung und Wohnraum schwer zu erfüllen sind, sondern auch, dass Zugang zu bildungsfördernden Aktivitäten und Ressourcen begrenzt ist. Dies verstärkt die soziale Ungleichheit von der Wiege an und untergräbt die Ideale der Chancengerechtigkeit. In der Schweiz sind vor allem Alleinerziehende und kinderreiche Familien besonders häufig von Armut betroffen, und soziale Risiken wie Scheidung oder Krankheit treffen wenig qualifizierte Eltern besonders stark. Dies hat verheerende Folgen: Armut bremst und behindert Kinder in ihrer Entwicklung, Ausbildung und Gesundheit, was wiederum dazu führen kann, dass sie auch als Erwachsene nicht aus der Armutsspirale herausfinden. Dies hat nicht nur individuelle Folgen, sondern ist auch ein ökonomisches Risiko für die gesamte Gesellschaft, denn sie hat Sozial- und Integrationskosten statt qualifizierter Arbeitskräfte zur Folge.

Die SKOS hat deshalb erneut die Frage aufgeworfen, ob Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) ein geeignetes Mittel für die Armutsprävention von Familien wären. Sie hat dazu ein Grundlagenpapier publiziert. Im vorliegenden Papier wurde aufgezeigt, dass FamEL eine durchaus wichtige Rolle in der Armutsprävention für Familien spielen und Familienarmut gezielt eindämmen können. Den Kantonen wird deshalb empfohlen, die Einführung von FamEL zu prüfen und voranzutreiben.

Die individuellen und gesellschaftlichen Folgen von armutsbetroffenen Kindern sind gewichtig und langfristig. Es gilt die Abhängigkeit von Sozialhilfe für Familien zu reduzieren und die Armutsspirale zu stoppen. Die Schweiz steht, was die Unterstützung von Familien angeht, im internationalen Vergleich nicht gut da. Sie investiert heute 1,5 Prozent ihres BIP für die Familien. Eine Studie, welche die OECD-Länder miteinander vergleicht, zeigt auf, dass der Durchschnitt bei 2,4 Prozent liegt, wie die Vizepräsidentin der SKOS Mirjam Ballmer 2024 in einem Kommentar in der ZESO aufzeigt. Gerade für Familien ist die Sozialhilfe, wie Carlo Knöpfel 2024 im Gespräch mit der damaligen ZESO sagte, oft «nicht das letzte Netz, sondern das einzige». 

Die SODK hat schliesslich im Mai 2025 ein Förderprogramm beschlossen, um die Situation von Kindern und Jugendlichen in der Sozialhilfe zu verbessern. Ziel der SODK ist es, die Entwicklung von armutsbetroffenen Kindern zu fördern, damit sie später wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen und sich aus der Armut befreien können. Die SODK beschloss mit diesem Ziel die Kinderzuschüsse in der Gesamthöhe von 50 Millionen Franken auszubauen. Die SKOS hat die Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung dieses Förderprogramms 2025 erarbeitet und vom 18. November 2025 bis 6. Februar 2026 eine Vernehmlassung bei SKOS-Mitgliedern und interessierten Kreisen durchgeführt. 

Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass ein Zuschlag auf dem Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) für Kinder und Jugendliche gewährt wird. Als Teil des Grundbedarfs untersteht der Kinderzuschlag der Dispositionsfreiheit und ermöglicht betroffenen Haushalten eine flexible Einteilung anhand der jeweiligen Bedürfnissituation. Der Kanton Neuenburg kennt seit 20 Jahren ein vergleichbares System. Die SKOS hat zwei Varianten zur Diskussion gestellt: Entweder sollte ein Zuschlag von 50 Franken pro Monat ab Geburt  bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit ausbezahlt werden. Die zweite Variante sieht einen Zuschlag von 75 Franken pro Monat vor, der für Kinder ab sechs Jahren ausbezahlt werden soll, bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit.

Die erste Variante setzt auf eine möglichst grosse Förderung bereits im frühkindlichen Alter. Die zweite Variante trägt dem Umstand Rechnung, dass die für den Kinderbedarf anfallenden Kosten massgeblich vom Alter beeinflusst werden. Der Zuschlag soll nach der obligatorischen Schulzeit von einer allfälligen Integrationszulage (IZU) bei  einem Eintritt in die weiterführenden Schulen oder einem Einkommensfreibetrag (EFB) bei einer Lehre abgelöst werden. Als Anreizleistung kommt dem IZU und dem EFB gerade auch bei Minderjährigen nach Schulaustritt eine wichtige Bedeutung zu.

Ergänzend zum Zuschlag auf dem GBL schlägt die SKOS vor, die Situationsbedingten Leistungen für Kinder und Jugendliche in den Richtlinien konkreter zu definieren. Denn ihnen kommt eine wesentliche Rolle bei der Deckung kinderspezifischer Bedürfnisse zu. Die Studie des Büro BASS (2024), die die wissenschaftliche Grundlage für das Förderprogramm darstellt, hat dies unterstrichen. Mit dieser Revision der SKOS-Richtlinien soll die gesellschaftliche Inklusion von Kindern und Jugendlichen gestärkt und eine gute Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Ausbildung geschaffen werden. Die Richtlinien Kommission der SKOS ist davon überzeugt, dass mittel- und langfristig alle davon profitieren: die öffentliche Hand dank tieferer Kosten im Sozialbereich und höherer Steuereinnahmen, die Wirtschaft dank gut ausgebildeter Arbeitskräfte aus dem Inland, die Gesellschaft dank des besseren Zusammenhalts und weniger sozialer Spannungen und natürlich die betroffenen jungen Menschen, die über solide Zukunftsaussichten verfügen.»

In der Vernehmlassung sprach sich eine klare Mehrheit von 21 zu 3 Kantonen, 39 zu 13 Städte, Gemeinden und regionalen Sozialdiensten und 12 zu 1 privaten Organisationen für den Zuschlag für Kinder und Jugendliche aus. Die erste Variante mit einem Zuschlag von 50 Franken pro Monat ab Geburt wurde von zwei Dritteln bevorzugt. Der SKOS-Vorstand hat die Vorlage mit 3 Anpassungen genehmigt (unter Vorbehalt des Entscheids). Der definitive Entscheid trifft die SODK an ihrer Plenarversammlung im Mai. Das Inkrafttreten ist per 1.1.2027 geplant. 

Markus Kaufmann, SKOS-Geschäftsführer

Studie «Die materielle Situation von Kindern und Jugendlichen in der Sozialhilfe» und «Erläuternder Bericht» zur aktuellen Vernehmlassung