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Verwaltungsgericht kritisiert Berner Kürzung des Grundbedarfs für VA

Auf dem Verordnungsweg hatte der Berner Regierungsrat per 1. Juli 2020 beschlossen, den vorläufig Aufgenommenen, die in die Zuständigkeit des Kantons fallen, den Grundbedarf um 30 Prozent zu reduzieren. Dies nachdem die Berner Stimmbevölkerung es abgelehnt hatte, die Sozialhilfe generell um 30 Prozent zu kürzen. Diese Praxis wird vom Verwaltungsgericht wegen des Rechtsgleichheitsgebots kritisiert. Für die Mehrheit der Richter war insbesondere nicht ersichtlich, weshalb vorläufig Aufgenommene, die vermutlich nicht mehr ausreisen werden, massiv schlechter gestellt werden als andere Gruppen von Ausländerinnen und Ausländern. Auch bei Ersteren stehe die Integration im Vordergrund, und eine zu niedrige Sozialhilfe erschwere diese bzw. sei kontraproduktiv. Mit dem reduzierten Grundbedarf sei das soziale Existenzminimum nicht mehr gewährleistet. Dabei solle die Sozialhilfe gemäss kantonalem Gesetz gerade dieses sicherstellen. Darin eingeschlossen sind eben auch kulturelle oder sportliche Aktivitäten. Das Gericht kommt in der Folge zu dem Schluss, dass die Sozialhilfe für VA zwar gekürzt werden darf, aber nicht in diesem Ausmass. Die Richter halten fest, dass nur 15 statt 30 Prozent Kürzung zulässig sind.

Bericht SRF

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