Die Sozialhilfe für Personen, die über zwei Jahre Hilfe beziehen, wird im Kanton Aargau nicht gekürzt. Die Aargauer Stimmbevölkerung hat die Initiative «Arbeit muss sich lohnen» mit 55 Prozent abgelehnt. Die Aargauische Volksinitiative «Arbeit muss sich lohnen!» war 2024 von der Jungen SVP AG lanciert worden. Sie verlangte eine Anpassung des kantonalen Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG). Neu sollte der Grundbedarf für Personen, die länger als zwei Jahre ununterbrochen Sozialhilfe beziehen, um mindestens 5 Prozent gekürzt werden – mit Ausnahme von bestimmten Personengruppen. Die Initianten wollten damit erreichen, dass der Anreiz zur Erwerbstätigkeit gestärkt und der Langzeitbezug von Sozialhilfe reduziert wird.
Ein ähnlicher Anlauf wurde bereits vor wenigen Wochen in St. Gallen abgelehnt. Die Sozialhilfe hätte dort bei einem Bezug von mehr als elf Monaten gekürzt werden sollen. Die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SP-Grüne-GLP lehnten eine Motion der SVP jedoch ab, wie Swissinfo berichtete. Konkret hatte die SVP-Fraktion verlangt, dass die Sozialhilfeleistungen nach einem Bezug von mehr als elf Monaten pauschal um zehn Prozent reduziert werden müssten. Kinder, Eltern mit Kleinkindern und Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich in einem anerkannten Ausbildungs- und Integrationsprogramm befinden, wären von der Kürzung ausgenommen gewesen.

