aktuelle SKOS Richtlinien

Auswirkungen der Teuerung auf die Sozialhilfe

Nach mehr als einem Jahrzehnt mit stabilen Preisen steigt der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) seit Anfang 2022 erstmals deutlich und die Jahresteuerung beträgt im Juni 3,4 Prozent (Indexstand 104,5). Markant ist der Preisanstieg bei Heizöl (225,6). Die Positionen Nahrungsmittel (102,4), Bekleidung (102,9), Gesundheitspflege (99,4) und öffentlicher Verkehr (100,3) verzeichnen einen moderaten Anstieg. Die Kosten für Elektrizität sind leicht erhöht (103,8)[1]. (Dezember 2020 =100, vgl. LIK-Website).

Erdölprodukte, die aktuellen Treiber der Teuerung, sind nicht Teil des SKOS-Warenkorbs. Sie werden als Mietnebenkosten im Rahmen der materiellen Grundsicherung übernommen (vgl. SKOS-RL C 4.1). Die SKOS empfiehlt den Sozialhilfebehörden in der aktuellen Situation, die effektiven Mietnebenkosten zu übernehmen, auch wenn dadurch die Limiten für Nebenkosten überschritten werden. Dabei soll überprüft werden, ob die höheren Nebenkosten tatsächlich durch die Preissteigerung bei den Erdölprodukten (Heizöl, Gas) verursacht werden.

Die Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt an die Teuerung erfolgt gemäss SKOS-Richtlinien im gleichen prozentualen Umfang wie die Teuerungsanpassung der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV, spätestens mit einem Jahr Verzögerung. Die nächste reguläre Anpassung ist somit anfangs 2024 geplant. Die SKOS-Geschäftsleitung hat beschlossen, den Kantonen eine vorgezogene Anpassung auf 2023 zu empfehlen, wenn die Teuerung auf dem SKOS-Warenkorb über 3 Prozent steigt. Falls die Teuerung über 5 Prozent steigen sollte, wird sich die SKOS für eine kurzfristige Anpassung einsetzen in Koordination mit den Ergänzungsleistungen. Aktuell (Juni 2022) liegt die Teuerung des  SKOS-Warenkorbs unter 3 Prozent. Die Teuerung im SKOS-Warenkorb ist zurzeit noch gering. Kurzfristige Anpassungen beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt sind deshalb nicht nötig. Die SKOS beobachtet die Entwicklung und wird bei Bedarf ihre Empfehlungen anpassen.

Wenn unterstützten Personen aufgrund von vorübergehenden Preissteigerungen auf unausweichlichen Positionen hohe Zusatzkosten entstehen, kann nach einer Einzelfallprüfung die Übernahme dieser Kosten in Betracht gezogen werden.

1Die Stromkosten werden jeweils im Herbst für das Folgejahr festgelegt. Der Anstieg von 3,8 Prozent gilt somit für das ganze Jahr 2022. Unter folgendem Link können die Kosten pro Gemeinde abgerufen werden. www.strompreis.elcom.admin.ch

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