aktuelle SKOS Richtlinien

Partnerschaft zwischen SKOS und SODK bekräftigt

v.l.n.r.: Markus Kaufmann, Geschäftsführer SKOS; Gaby Szöllösy, Generalsekretärin SODK; Marianne Lienhard, Vize-Präsidentin SODK; Nathalie Barthoulot, Präsidentin SODK; Christoph Eymann, Präsident SKOS; Elisabeth Baume-Schneider, Vize-Präsidentin SKOS

Die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und die SKOS sind unabhängige Organisationen, welche sich in allen Belangen der Sozialhilfe stark engagieren und daher einen engen Austausch miteinander pflegen. Insbesondere bei der Erarbeitung der Empfehlungen zur Ausgestaltung der Sozialhilfe, den sogenannten SKOS-Richtlinien erweist sich diese Partnerschaft als sehr wichtig, da die SODK das Regelwerk verabschiedet und den Kantonen zur Anwendung empfiehlt.

Die per 1.1.2021 eingeführte Aufgliederung der SKOS-Richtlinien erfordert eine Anpassung der Kompetenzordnung in der seit 2015 bestehenden Vereinbarung mit der SODK, was die Richtlinien-Revisionen angeht:

  • Der mit «Richtlinien» bezeichnete Teil bildet den Kerngehalt der SKOS-Richtlinien. Erklären die Kantone die Richtlinien für verbindlich, gilt dies vorbehältlich bezeichneter Ausnahmen für diesen Kerngehalt. Änderungen auf Stufe Richtlinien bedürfen einer Genehmigung durch das SODK-Plenum.
  • Die «Erläuterungen» sind mit diesem eng verknüpft. Sie haben die Bedeutung ergänzender Interpretationshilfen. Änderungen auf Stufe Erläuterungen bedürfen der Genehmigung durch den SKOS-Vorstand. Über geplante Änderungen der Erläuterungen informiert die SKOS den Vorstand SODK frühzeitig. Die beiden Gremien entscheiden in Absprache, ob die geplante Änderung der Genehmigung durch die SODK bedarf.
  • Die «Praxishilfen» sollen den Sozialhilfebehörden als Hilfsmittel bei der praktischen Anwendung dienen. Sie werden laufend weiterentwickelt und ergänzt. Sie sind deshalb nicht dafür geeignet, in die gesetzlichen Grundlagen der Kantone übernommen zu werden.

Die Vereinbarung wurde von der Plenarversammlung der SODK am 27. Mai und vom SKOS Vorstand am 23. Juni 2021 genehmigt. Die Partner haben diese am 25. Juni 2021 gemeinsam unterzeichnet.

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