aktuelle SKOS Richtlinien

Überbrückungsleistungen können in Kraft treten

Die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen wird verbessert. Das Referendum gegen die Überbrückungsleistungen ist nicht zustandegekommen. Das Gesetz über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose kann in Kraft treten. Mit dem vom Parlament in der Sommersession verabschiedeten Gesetz wird sichergestellt, dass Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der ALV ausgesteuert werden, nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind. Sie erhalten neu bis zum Bezug einer Altersrente Überbrückungsleistungen (ÜL). Dies sofern sie vorher genügend lang in der Schweiz erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen. Damit wird älteren Arbeitslosen, die trotz jahrelanger Erwerbsarbeit, keine Stelle mehr finden, ein gesicherter Übergang in die Pensionierung ermöglicht. Die SKOS hatte 2018 in einem Positionspapier dringlich Massnahmen zugunsten älterer Sozialhilfeempfänger gefordert, nachdem sie festgestellt hatte, dass die Gruppe der älteren Sozialhilfeempfangenden stark angewachsen war.

Überbrückungsleistungen

 

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