Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) des Kantons Basel Stadt hat bereits zum zweiten Mal das Ausmass des Nichtbezugs von finanziellen Unterstützungsleistungen im Kanton Basel-Stadt schätzen lassen. Damit wird die Entwicklung der Anzahl Personen sichtbar, die trotz potenziellem Anspruch auf Sozialleistungen auf deren Bezug verzichtet haben. Übergeordnetes Ziel des WSU ist es, dass alle anspruchsberechtigten Personen eine informierte Entscheidung über den Leistungsbezug treffen können und dass kein Nichtbezug aufgrund von Unwissen, Fehlinformationen oder administrativen Hürden erfolgt.
Die Studien haben gezeigt, dass die absolute Zahl der Nichtbeziehenden im untersuchten Zeitraum (2015/2016-2022) bei allen Leistungen ausser der Prämienverbilligung zurückgegangen ist. Im Jahr 2022 betrug die Nichtbezugsquote bei den Familienmietzinsbeiträgen 18 %, bei der Prämienverbilligung 23 %, bei den Ergänzungsleistungen zur AHV (EL) 32 % und bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe 26 %. Im Vergleich zu den bisher untersuchten Kantonen ist die Nichtbezugsquote der Sozialhilfe in Basel eindeutig tiefer. Dies deutet darauf hin, dass das soziale Sicherungssystem mit den verschiedenen vorgelagerten Sozialleistungen in Basel gut funktioniert.
Die Studie zeigt zudem, dass bei allen untersuchten Unterstützungsleistungen der wichtigste Einflussfaktor für einen Nichtbezug die Höhe des Fehlbetrags (sog. Bedarfslücke) ist, die bei vielen Nichtbeziehenden gering ausfällt. Besonders häufig verzichten Personen aus EU-/EFTA-Staaten sowie (teil-)selbständig Erwerbstätige auf finanzielle Unterstützungsleistungen, wobei bei Letzteren die konkreten finanziellen Umstände aufgrund der Datenlage tendenziell unterschätzt werden.


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