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Keine Wegweisung wegen Sozialhilfebezug in Folge der Corona-Pandemie

In einer Weisung fordert das Staatssekretariat für Migration von den Kantonen, die angemessene Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie beim Bezug von Sozialhilfe. Die Expertengruppe, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Sozialhilfeberichts zur einheitlichen Berechnung der Sozialhilfekosten im Ausländerbereich eingesetzt wurde, regt an, dass die für die Ausrichtung von Sozialhilfe zuständigen Behörden bei der Meldung an die kantonalen Migrationsbehörden deutlich darauf hinweisen, wenn die Zahlungen aufgrund der Covid-19-Pandemie erfolgt sind. Ein durch Covid-19 verursachter Sozialhilfebezug soll nicht zu ausländerrechtlichen Konsequenzen führen. Die kantonalen Behörden werden aufgefordert, ihren Ermessensspielraum bei der Verlängerung von Fristen sowie bei der materiellen Beurteilung von Gesuchen zugunsten der Ausländerinnen und Ausländer angemessen auszuschöpfen. Dies gilt auch im Falle der Prüfung der Verhältnismässigkeit eines Widerrufs der Bewilligung für Personen aus den EU/Efta und Drittstaaten.
 

Weisung

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