Vorläufig aufgenommene Ausländer, die nach sieben Jahren Aufenthalt weiterhin auf Sozialhilfe angewiesen sind, sollen künftig massiv weniger Geld erhalten. Dies plant die bernische Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI).
Schon heute erhalten vorläufig Aufgenommene in den ersten sieben Jahren, für die der Bund die Kosten übernimmt, deutlich weniger Sozialhilfe als die einheimischen Sozialhilfebeziehenden. Nach sieben Jahren erhielten sie im Kanton Bern bisher gleich viel wie Einheimische.
Die geplante Änderung der entsprechenden Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich befindet sich derzeit in der Konsultation. Diese dauert bis am 21. Februar.
Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) Kanton Bern
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