Die SODK-Plenarversammlung hat die zweite Etappe der SKOS-Richtlinienrevision gutgeheissen. Sie bringt in erster Linie relevante Anpassungen für die Praxis. Im Fokus stehen Kinder und Jugendliche, Gleichstellung, persönliche Hilfe und Rechtsberatung. Die Anpassung des Grundbedarfs mit der Methode Mischindex wird beibehalten, der Vermögensfreibetrag beträgt neu 6000 Franken. Die SODK empfiehlt den Kantonen die Anwendung ab 1. Januar 2026.
Die SODK hat an ihrer Plenarversammlung zudem ein Zeichen der Kantone zur Bekämpfung von Familienarmut gesetzt. Sie entschied sich für ein seit fast 20 Jahren im Kanton Neuenburg angewendetes Modell: Familien sollen einen Zuschlag von 50 Franken monatlich für jedes Kind erhalten – maximal 200 Franken pro Familie. Darüber hinaus erhält die SKOS den Auftrag zu prüfen, wie die situationsbedingten Leistungen zu konkretisieren sind. Die zuständigen Gremien der SKOS erarbeiten bis im Herbst 2025 die neuen Formulierungen in den SKOS-Richtlinien. Nach einer Vernehmlassung im Winter 2025/26 und Beschluss des SKOS-Vorstands im April 2026 und der SODK im Mai 2026 soll das Inkrafttreten per 2027 erfolgen.

