aktuelle SKOS Richtlinien

Bekenntnis zum Konsens der Kantone in der Sozialhilfe

Die Berner Stimmbevölkerung hat heute entschieden, dass der Grundbedarf für Sozialhilfebeziehende nicht gesenkt werden soll. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS nimmt den Entscheid mit Befriedigung zur Kenntnis.
 

Das Nein zur Revision des Sozialhilfegesetzes ist ein Signal zugunsten der kantonalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sozialhilfe. Und sie ist ein Bekenntnis zur gesellschaftlichen Solidarität im Sinne der Bundesverfassung, wonach die Stärke des Volkes sich am Wohl der Schwächsten misst.

Abgelehnt wurde auch der Volksvorschlag, der einen Grundbedarf nach Empfehlung der SKOS sowie Massnahmen zugunsten älterer Langzeitarbeitsloser sowie die Förderung der Weiterbildung vorsah. Beide Themen sind für die SKOS wichtige Anliegen. Die SKOS hat dazu letztes Jahr konkrete Vorschläge gemacht. Der Bundesrat hat letzte Woche eine Lösung auf nationaler Ebene für ältere Arbeitslose präsentiert. Bei der Förderung von Grundkompetenzen wünscht sich die SKOS eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Mit der Motion Fluri liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der zusätzliche Fördermittel aus dem Bildungskredit verlangt.

Die Bekämpfung der Armut bleibt auch nach diesen Entscheiden eine wichtige Herausforderung unserer Gesellschaft. Gemeinsames Ziel bleibt die bessere berufliche und soziale Integration von Sozialhilfebeziehenden. Die SKOS wird mit ihren Mitgliedern − den Kantonen, Städten, Gemeinden und Hilfswerken − weiter an der Umsetzung dieses Ziels arbeiten.

Auskünfte
Markus Kaufmann, Geschäftsführer SKOS,Tel. 031 326 19 14

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