aktuelle SKOS Richtlinien

Anpassung der SKOS-Richtlinien gutgeheissen

Die Nachführung der SKOS-Richtlinien wird von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK gutgeheissen. Die SODK hat die angepassten SKOS-Richtlinien genehmigt und empfiehlt den Kantonen deren Anwendung per 1. Januar 2021.

Die Nachführung der SKOS-Richtlinien wird von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK gutgeheissen. Die SODK hat die angepassten SKOS-Richtlinien genehmigt und empfiehlt den Kantonen deren Anwendung per 1. Januar 2021.
 

Nach den inhaltlichen Revisionen in den Jahren 2015 und 2016 folgt nun neben wenigen punktuellen inhaltlichen Anpassungen primär eine redaktionelle Überarbeitung der SKOS-Richtlinien mit dem Ziel eines besseren Verständnisses und der leichteren Anwendung.

Die Website der SKOS-Richtlinien wird grundlegend erneuert und erweitert. Es wird ein neues Web-Portal geschaffen, mit dem die Richtlinien, Erläuterungen und Praxishilfen digital zugänglich gemacht werden. Durch die Option einer Integration aller relevanter kantonaler und kommunaler Handbücher und Hilfsmittel wird das neue Web-Portal die Anwendung der Richtlinien erleichtern.

Die SODK begrüsst die nutzerfreundlichere Struktur und heisst die Anpassung der Richtlinien gut. Seit bald 60 Jahren nutzen Kantone, Gemeinden und private Hilfswerke die SKOS-Richtlinien als gemeinsames Instrument zur Harmonisierung der Sozialhilfe.

Die nachgeführten Richtlinien sind ab sofort als PDF-Dokument publiziert. Das neue Webportal wird im September aufgeschaltet. Die Richtlinien werden dann auch in gedruckter Form erhältlich sein.

Auskünfte
Markus Kaufmann, Geschäftsführer SKOS, Tel. 031 326 19 13

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Donnerstag, 18.04.2024, 13.30 bis 17.00 Uhr

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