Das eidg. Parlament hat in der heute zu Ende gegangenen Frühjahrssession beschlossen, die maximale Abgeltungsdauer der Globalpauschale des Bundes an die Kantone auf fünf Jahre zu verkürzen. Für vorläufig Aufgenommen wurde dies Pauschale bisher während 7 Jahren ausbezahlt, für Schutzbedürftige (Status S) sah das Gesetz bisher ein halbe Pauschale nach 5 Jahren vor, bei anerkannten Flüchtlingen gelten schon heute 5 Jahre.
Mit der Integrationsagenda Schweiz haben sich Bund, Kantone und Gemeinden auf eine umfassende und nachhaltige Integrationsförderung geeinigt, die nachweislich Wirkung zeigt. Die Kürzung bedeutet eine Kehrtwende in der Integrationspolitik. Die SKOS befürchtet eine Verschiebung der Kosten auf Kantone und Gemeinden. Gemäss ersten groben Schätzungen ergeben sich ab 2027 Mehrkosten in der Höhe von mindestens 300 Millionen Franken. Fundierte Berechnungen wird die SKOS im Rahmen ihres Grundlagenpapiers im Sommer publizieren.
Die Bundesmittel für die Förderung der Grundkompetenzen und die Weiterbildung wurden gekürzt aber nicht gestrichen, wie es das Entlastungspaket 27 des Bundesrats vorgesehen hatte. Der Weiterbildung wurde ein Budget von 15 Millionen Franken pro Jahr zugesprochen (bisher: 19 Millionen Franken). Die SKOS ist sehr froh, dass so weiterhin Mittel zur Verfügung stehen, auch für die Weiterbildung von Sozialhilfebeziehende.

