aktuelle SKOS Richtlinien

Die SODK empfiehlt Grundbedarf von 1031 Franken

Am 12. Oktober 2022 hat der Bundesrat eine Anpassung der AHV/IV-Renten um 2.5% an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung beschlossen. Laut Bundesrat Berset wird die Teuerung damit beinahe vollständig ausgeglichen. Die Plenarversammlung der SODK nimmt Kenntnis davon und empfiehlt den Kantonen, diese Anpassung in ihren Sozialhilfeerlassen nachzuvollziehen. Der Grundbedarf soll in einem ersten Schritt gemäss Entscheid des Bundesrates um 2,5% auf 1031 Franken angehoben werden.

Im Parlament sind derzeit drei Motionen hängig, die weitergehen und den vollständigen Teuerungsausgleich bei AHV- und IV-Renten fordern. Heisst das Parlament diese Vorstösse in der Wintersession gut, empfiehlt die SODK, den Grundbedarf in der Sozialhilfe in einem zweiten Schritt im gleichen Mass an die Teuerung anzupassen wie die AHV/IV-Renten. Der volle Teuerungsausgleich würde eine nochmalige Erhöhung auf 1040 Franken bedeuten.

SODK-Präsidentin Nathalie Barthoulot hält dazu fest, dass der Anstieg der Teuerung bereits seit Sommer 2022 deutlich spürbar sei und die Kaufkraft der Sozialhilfebeziehenden einschränke. „Wir müssen deshalb diese Anpassung so rasch wie möglich vollziehen, am besten per Januar 2023. Unsere Empfehlung entspricht dem politischen Willen, schnell auf die negativen Auswirkungen der Teuerung zu reagieren.“ Allerdings werden infolge unterschiedlicher kantonaler Erlasse und Prozesse (bspw. Einbezug der Gemeinden) nicht alle Kantone dazu in der Lage sein.

Medienmitteilung der SODK vom 11.11.2022

Merkblatt Anpassungen GBL an die Preis- und Lohnpolitik

Forum SKOS und Städteinitiative 2024
Sozialarbeitende gewinnen und halten

Donnerstag, 18.04.2024, 13.30 bis 17.00 Uhr

weitere Informationen