Ab dem 1. Januar 2019 erhalten alle Haushalte in der Schweiz eine Rechnung für die Radio- und Fernsehabgabe von CHF 365 pro Jahr oder CHF 30.40 pro Monat. Auch Sozialhilfebeziehende sind verpflichtet, diese Abgabe zu zahlen. Der Betrag ist im Grundbedarf enthalten und ist Teil der Berechnung durch das Bundesamt für Statistik.
Haushalte, die keine Möglichkeit haben, fernzusehen oder Radio zu hören, können in den ersten 5 Jahren, d.h. bis Ende 2023, eine Befreiung von der Abgabe fordern. Dafür muss jedes Jahr ein Gesuch gestellt werden. Es kann erst dann eingereicht werden, wenn die erste Rechnung der neuen Inkassostelle serafe verschickt wird. Eine Zahlung in Raten ist möglich, explizit werden Dreimonatsrechnungen angeboten. Dafür kann ab Januar 2019 bei serafe ein Gesuch eingereicht werden.
Motion zur Befreiung von Sozialhilfebeziehende von der Abgabe
Haushalte mit einer Person, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhält, bleiben von der Zahlung der Abgabe ausgenommen. Auf Bundesebene ist eine Motion von NR Wermuth (18.3158) zur Frage hängig, ob Sozialhilfebeziehende ebenfalls von der Abgabe befreit werden sollen. Der Bundesrat lehnt die Motion ab. In den eidgenössischen Räten wurde sie noch nicht diskutiert.
Weitere Informationen
Antworten des Bundesamtes für Kommunikation auf häufige Fragen zur neuen Radio- und Fernsehabgabe