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Leistungsvertrag zwischen der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht UFS und der Stadt Zürich

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS als staatsbeitragsberechtigte Organisation anerkannt. Darauf gestützt hat die UFS mit dem Kanton nun einen dreijährigen Leistungsvertrag abgeschlossen. Die UFS wird mit jährlich 100 000 Franken unterstützt. Erstmals finanziert damit ein Kanton eine Rechtsberatungsstelle für Sozialhilfebeziehende. Dem Kanton Zürich kommt dadurch eine wichtige Pionierrolle zu.

Dass der Rechtsschutz in der Sozialhilfe in der Schweiz ungenügend ist, liegt nicht zuletzt daran, dass  die öffentliche Hand bisher keine Beratungsangebote finanzierte. Zu diesem Schluss kommt eine im Januar veröffentlichte Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV. Die Studienautor*innen und das BSV nehmen die Kantone in die Pflicht, sich hier stärker zu engagieren. Als bevölkerungsreichster Kanton nimmt Zürich seine Verantwortung wahr und geht als gutes Beispiel voran.
 
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