Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung familienergänzender Angebote der Kinderbetreuung wird nochmals um vier Jahre bis 2023 verlängert. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen und ist somit nicht dem ablehnenden Antrag des Bundesrates gefolgt.
Dank dem Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung wurden in den vergangenen 15 Jahren über 50'000 neue familienergänzende Betreuungsplätze geschaffen.
Ein an den Arbeitsmarkt angepasstes Kinderbetreuungsangebot mit erschwinglichen Tarifen ist eine wichtige Voraussetzung für die Vermeidung und Bekämpfung von Familienarmut und damit in nachdrücklichem Interesse der Sozialhilfe.
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