Kinderzulagen sollen künftig mindestens 250 Franken und Ausbildungszulagen mindestens 300 Franken betragen. Um den Kaufkraftverlust der Familien aufzufangen, hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) grünes Licht zur Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesvorlage gegeben.
Die Kommission hat mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zugestimmt, der Parlamentarischen Initiative von EVP-Nationalrat Marc Jost «Starke Familien durch angepasste Zulagen» Folge zu geben. Die Initiative verlangt, die Mindestbeträge der monatlichen Familienzulagen im Vergleich zu heute um 50 Franken zu erhöhen, womit sich die Kinderzulage künftig auf mindestens 250 Franken und die Ausbildungszulage mindestens auf 300 Franken belaufen. Die Mehrheit der Kantone müsste ihre Praxis anpassen, da bislang nur einige Kantone Familienzulagen von 250 Franken oder mehr ausrichten. Das Anheben der Mindestsätze führt gemäss Angaben der Verwaltung zu Mehrkosten von voraussichtlich 563 Millionen Franken, welche entsprechend höhere Arbeitgeberbeiträge bedingen würden. Mit der Anpassung will die Kommission dem Kaufkraftverlust entgegenwirken, mit dem Familien aufgrund der Teuerung sowie steigender Krankenkassenprämien und Mietzinsen konfrontiert sind. Sie will insbesondere verhindern, dass Familien aus finanziellen Gründen auf weitere Kinder verzichten.


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