2024 entrichteten Bund, Kantone und Gemeinden 9,1 Milliarden Franken für armutsbekämpfende
Sozialleistungen, was gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 304 Millionen Franken (+3,4%) zu
laufenden Preisen entspricht, wie das Bundesamt für Statistik mitteilte. Nach einem Rückgang in den Jahren 2022 und 2023 stiegen die Ausgaben inflationsbereinigt wieder auf ein ähnliches Niveau wie im Zeitraum 2019–2021.
Mit 5,9 Milliarden Franken bzw. 65,2% floss der grösste Teil der insgesamt 9,1 Milliarden Franken in die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV. An zweiter Stelle stand mit 2,6 Milliarden Franken bzw. 28,3% die wirtschaftliche Sozialhilfe, an dritter folgten mit 592 Millionen Franken bzw. 6,5% die Alters- und Invaliditätsbeihilfen, die Arbeitslosenhilfe, die Familienbeihilfen, die Alimentenbevorschussung und die Wohnbeihilfen.
Bei den armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen verzeichneten im Jahr 2024 die EL zur AHV/IV mit einem Plus von 232 Millionen Franken bzw. 4,1% das grösste absolute Wachstum. Die Nettoausgaben für die wirtschaftliche Sozialhilfe nahmen gegenüber dem Vorjahr um 2,5% auf 2,6 Milliarden Franken zu. Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger erhöhte sich zwischen 2023 und 2024 um 6145 Personen und die Sozialhilfequote um 0,1 Prozentpunkte von 2,8% auf 2,9%. Die durchschnittlichen jährlichen Nettoausgaben pro Bezügerin bzw. Bezüger blieben nominal unverändert bei 10 108 Franken.


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