aktuelle SKOS Richtlinien

Finanzierung von Masken für sozialhilfebeziehende Personen

Bild: fotoART by Thommy Weiss / pixelio.de

Der Bundesrat hat ab 6. Juli eine Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr erlassen. Die SKOS empfiehlt, dass für sozialhilfebeziehende Personen, die den öffentlichen Verkehr nutzen müssen (Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren, Arbeitnehmende, Teilnehmende an Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration, medizinische und therapeutische Termine, etc.), die Kosten für die Masken als grundversorgende situationsbedingte Leistung (SIL) übernommen werden.

Alternativ können Sozialdienste eine einmalige SIL-Pauschale in der Höhe der Kosten für vier geprüfte Stoffmasken pro Person ausrichten. Die Qualität der Stoffmasken soll sich nach den Empfehlungen der COVID-Taskforce richten. Eine kostenlose Abgabe von geeigneten Masken ist für die Sozialdienste eine weitere aufwandreduzierende Möglichkeit. Sozialhilfebeziehende sollen in der Regel Masken nicht aus dem Grundbedarf bezahlen müssen.

Die SKOS hat Ihre Empfehlungen für Sozialdienste während der Corona-Krise dementsprechend ergänzt (Kapitel 6).

Einzelne Kantone und Gemeinden geben Masken gratis an Personen ab, die Bedarfsleistungen wie Prämienverbilligungen und Sozialhilfe beziehen, so etwa der Kanton Jura (Medienmitteilung).

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