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Leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Schutzstatus S

Der Nationalrat befürwortet, dass für Drittstaatsangehörige und Personen mit Schutzstatus S einfachere Rahmenbedingungen bei der Suche nach einer Arbeitsstelle gelten. Ende September hat er einer entsprechenden Vorlage des Bundesrates zugestimmt. Erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S sollen künftig Anspruch auf einen Kantonswechsel haben, wenn sie keine Sozialhilfe beziehen und seit mehr als zwölf Monaten in einem Arbeitsverhältnis stehen oder wenn der Verbleib im Wohnkanton aufgrund des Arbeitswegs oder der Arbeitszeiten unzumutbar ist. Ausserdem müssen arbeitslose Personen mit Schutzstatus S neu bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldet werden. Damit haben sie die gleichen Voraussetzungen wie vorläufig aufgenommene Personen. Mit diesen Massnahmen soll eine raschere Integration in den Arbeitsmarkt gefördert und die Sozialhilfeabhängigkeit vermindert werden.

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SKOS-Weiterbildung «Einführung in die öffentliche Sozialhilfe»